Erstellt am 20.06.2011 um 18:18 Uhr von Kurzarbeiter
..Bin an dieser Sitzung nicht anwesend, da krank.
Wieso weisst Du heute schon dass Du krank bist??
Auch bei AU muss man nicht verhindert sein.
Die TOPs und Beschlussfassung in dieser Art ist unzulässig so auch das BAG. Findet man aber auch in jedem guten Kommentar und im Web. Also suchen und lesen, dann handeln.
Erstellt am 20.06.2011 um 19:25 Uhr von keiner
Hallo leute,
Warum fragt ihr hier eigentlich noch? Es gibt doch google! Und etwas anderes wird euch hier auch nicht erzählt.... Da wünscht man sich fast das kölner dreigestirn zurück.
Erstellt am 20.06.2011 um 22:13 Uhr von chiemseer
Hallo,
Keiner spricht mir aus der Seele - aber Keiner doch !
Die Qualität des Forum hat stark nachgelassen. Außer dem Dreigestirn werden sicher noch andere vermisst, die sich leider verabschiedeten.
Und um Beschimpfungen zu lesen oder andere nicht notwendige Weisheiten zu bekommen, würde ich sicher nicht hier Fragen schreiben. Sondern nur um einen schnellen Tipp ( natürlich gerne mit §§) zu erhalten, der das BR-Leben erleichtern könnte.
Hallo Hallodri,
Wenn Du versuchen willst, den restlichen BR zu überzeugen, dann solltest Du, wenn ärztlich und gesundheitlich vertretbar, dem Vorsitzenden mitteilen, daß Du trotz AU an der Sitzung teilnehmen wirst und dann Deine Meinung vertreten.
Gegen Regelungen und Gesetze sollte sich kein BR auflehnen, wenn er etwas Ahnung hat.
Viel Glück und Kraft dafür !
Erstellt am 21.06.2011 um 08:53 Uhr von rkoch
@hallodri
Es ist definitiv falsch so zu laden, da jede einzelne personelle Maßnahme auch ihren eigenen TOP braucht. Aber: Wo kein Kläger.....
Wenn der BR ohnehin so entscheidet das der AG keinen Grund zur Klage hat, so ist es irrellevant z.B. 50 Versetzungen zugestimmt unter einem TOP, scheißegal - selbst wenn ihr gar nichts getan hättet wäre einfach die Frist mit Folge Zustimmung abgelaufen....
Bei Kündigungen (oder bei Widerspruch gegen eine personelle Maßnahme) ist das etwas kritischer zu sehen, da ein Widerspruch der in falscher Ladung entstanden ist möglicherweise nicht beachtlich ist, wenn der AG das ordnungsgemäße Zustandekommen des Widerspruchs bestreitet. Aber eben auch nur dann! So lange Euer AG den Widerspruch und dessen Rechtsfolgen unangefochten akzeptiert, who cares! Und sollte er doch in EINEM Fall einmal die falsche Ladung zu seinen Gunsten heranziehen, so sollte der BR intelligent genug sein daraus zu lernen. Manche BR brauchen halt die harte Tour.