Erstellt am 29.10.2013 um 19:28 Uhr von nicoline
AkteX
§ 10 Wahlordnung: Bekanntmachung der Wahlvorschläge
(2) Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Vorschlagslisten ****bis zum Abschluss der Stimmabgabe**** in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4).
Erstellt am 29.10.2013 um 20:24 Uhr von nicoline
Hmmmm, wenn ich Deine Frage jetzt noch mal genauer durchlese, bin ich mir gar nicht mehr sicher, ob ich beantwortet habe, was du wirklich wissen wolltest.
*nach der Frist*
nach welcher Frist?
*die Vorschlagliste von der BR-Tafel abhängen*
wieso von der BR Tafel?
Erstellt am 30.10.2013 um 06:43 Uhr von Hoppel
@ AkteX
Es hing bei Euch doch wohl keine Liste aus, auf der sich jeder AN eintragen konnte, der kandidieren wollte und auf der dann auch noch eine Stützunterschrift geleistet werden konnte, oder etwa doch?