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Amtszeit JAV bei Wahlen außerhalb des regulären Modus

M
Mercyful
Okt 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir werden voraussichtlich noch im Dezember erstmalig eine JAV wählen lassen. Nun sind wir uns nicht einig darüber, wie lange die Amtszeit des neu gewählten JAV dauern wird.

Die Mehrheit vertritt die Meinung, dass wir dann in 2018 (Oktober bis November) wieder eine JAV wählen müssen.

Andere jedoch beharren auf der Meinung, dass die JAV bis Okt/Nov 2020 im Amt sein wird, da die bisherige Amtsdauer bis zur nächsten regulären Wahl unter einem Jahr liegen würde (analog zu neu gewählten Betriebsräten).

Also (die Mehrheit) liest es so =

§ 64 Abs. 2, Satz 4 BetrVG

"In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 30. November des Jahres, in dem die Jugend- und Auszubildendenvertretung neu zu wählen ist."

Und bei § 13 Abs. 3 Satz 2 ("Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen"), dann sind wir doch wieder im Okt/Nov 2018, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (4)

B
BRHamburg

09.11.2017 um 12:28 Uhr

Wenn ihr im Dez 17 wählt müsst ihr nicht 2018 neu wählen.

M
Mercyful

09.11.2017 um 13:50 Uhr

Hm, lesen wir denn den Text aus dem BetrVG falsch? Oder wo ist unser Denkfehler? Kannst Du das mal näher erklären? Vielen Dank :-)

B
BRHamburg

09.11.2017 um 19:04 Uhr

Sorry das ich jetzt erst antworte. Die JAV muss zu Beginn des Wahlzeitraum ( 01. Okt - 30.Nov ) mindestens 12 Monate im Amt sein. Wenn ihr im Dez eure JAVwählt ist diese aber erst 9 Monate und paar Tage im Amt. Deshalb müsst ihr dann erst 2020 neu wählen.

M
Mercyful

10.11.2017 um 09:25 Uhr

Kein Problem, aber das hilft uns ungemein weiter :-)...viele Grüße nach Hamburg.

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