Hallo zusammen,

wir werden voraussichtlich noch im Dezember erstmalig eine JAV wählen lassen. Nun sind wir uns nicht einig darüber, wie lange die Amtszeit des neu gewählten JAV dauern wird.

Die Mehrheit vertritt die Meinung, dass wir dann in 2018 (Oktober bis November) wieder eine JAV wählen müssen.

Andere jedoch beharren auf der Meinung, dass die JAV bis Okt/Nov 2020 im Amt sein wird, da die bisherige Amtsdauer bis zur nächsten regulären Wahl unter einem Jahr liegen würde (analog zu neu gewählten Betriebsräten).

Also (die Mehrheit) liest es so =

§ 64 Abs. 2, Satz 4 BetrVG

"In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 30. November des Jahres, in dem die Jugend- und Auszubildendenvertretung neu zu wählen ist."

Und bei § 13 Abs. 3 Satz 2 ("Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen"), dann sind wir doch wieder im Okt/Nov 2018, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe.