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Gehört dies zum Arbeitsrecht oder Zivilrecht ?

W
wilhelmut
Mrz 2020 bearbeitet

Arbeitgeber beauftragt Busunternehmen für die Fahrt zur Arbeitsstelle und zurück.( außerhalb)Dies geschieht über einen längeren Zeitraum.Im Bus kommt es zu einem Zwischenfall. Der Fahrer wird beleidigt und bedroht.( von Arbeitnehmern.)Arbeitsrechtliche Schritte ? Oder Zivilrecht ?

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Community-Antworten (4)

M
metallica

29.10.2013 um 19:31 Uhr

Vermutlich beides, Busfahrer gegen Beleidiger, Straf- bzw. Zivilrecht, Arbeitgeber gegen Beleidiger Arbeitsrecht (Außendarstellung des Unternehmens).

G
gironimo

29.10.2013 um 19:37 Uhr

Eventuelle Schritte würde doch der Fahrer des Busses gegen seine Fahrgäste anstreben. Der AG hat doch nur die "Fahrkarte" bezahlt. Mit dem Arbeitsplatz hat das doch nichts zu tun.

Der Bus fährt doch für den Busunternehmer - einer eigenen Firma. Also erst einmal vom Grundsatz her kein Arbeitsrecht

Du müsstest ansonsten schon noch etwas konkreter werden.

L
Lexipedia

30.10.2013 um 08:04 Uhr

Es ist sehr schwierig! Es ist wie gironimo schon schreibt kein Arbeitsrecht!

Denn wir hatten mal vor einiger Zeit folgenden Fall: Der Mitarbeiter (BR-Mitglied) hat dienstlich im Hotel übernachtet und angeblich geklaut! Wir haben die Zustimmung zur Kündigung verweigert. Der AG hat darauf hin beim Arbeitsgericht die Zustimmungsersetzungsklage eingereicht. Der Richter hat gesagt, dass wäre ein interessanter Fall den er gerne vor dem BAG sehen möchte! In erster Instanz wurde die Zustimmung zur KÜndigung durch das Gericht verweigert. Leider hat der Vollpf..ten in der Zwischenzeit die Fristlose durch Betrug provoziert. Das dann der Antrag zur Zustimmung vor dem LAG zurückgezogen wurde. Unser Rechtsanwalt hatte uns schon gesagt, dass der Richte am LAG die Klage in Erfurt sieht, weil es hierzu noch keine Urteile gibt!

M
metallica

30.10.2013 um 09:00 Uhr

Ich will jetzt nicht spitzfindig erscheinen, schon das letzte Beispiel zeigt doch, dass Arbeitsrecht, unabhängig von den Erfolgsaussichten, betroffen ist. Wenn jemand ein Fehlverhalten begeht und dies in einen Zusammenhang mit dem Namen der Firma gebracht werden kann, weil z.B. regelmäßig nur Mitarbeiter des Unternehmens im Bus waren, besteht die Möglichkeit dass der AG das versucht zu sanktionieren. Man müsste natürlich noch mehr Einzelheiten kennen, aber zumindest eine Abmahnung würde mich nicht völlig überrraschen.

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