Erstellt am 29.10.2013 um 08:42 Uhr von Charlys
Nein, den BR geht die gewählte JAV nichts an. Diese wird von den wahlberechtigten gewählt. ..... Der BR initiert diecWahl nur. Sie, die JAV, müsste selbstverständlich gewählt sein. Du schreibst ihr hattet in der ketzten, aktuellen Wahlperiode nicht gewählt? Wie konnte es dann den Vorsitzenden und die Stellvertreterin geben?
Erstellt am 29.10.2013 um 09:21 Uhr von gironimo
Ich sehe es auch so, dass es zur Zeit keine JAV gibt. Ihr habt ja nicht gewählt. Wenn der AG dennoch die "alte JAV" akzeptiert - na ja - seine Sache.
Aber Charlys hat schon recht. Der BR kann nicht einfach sagen, das mache ich jetzt.
Natürlich ist der BR als Gremium auch ohne JAV verpflichtet, die Interessen der Azubis (wie die aller anderen AN im Betrieb) mit zu vertreten. Er hat insbesondere ja auch Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Bildung, zu der auch die Ausbildung gehört.