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Frage zur JAV

F
Feuerteufel
Nov 2016 bearbeitet

hallo, unser JAV Vorsitzender hat sein Amt niedergelegt. Die Stellvertreterin, im Mutterschutz, hat den Vorsitz übernommen. Nun will unser "normaler" stellvertr. BR Vorsitzender die Stellvertretung der JAV bis zur Wahl übernehmen. Kann er das? Die nächste Frage stelt sich, die Wahl JAV war im Jahr 2012, ist aber nicht gewesen und soll nun mit der BR wahl nachgeholt werden? Machbar?

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Community-Antworten (2)

C
Charlys

29.10.2013 um 09:42 Uhr

Nein, den BR geht die gewählte JAV nichts an. Diese wird von den wahlberechtigten gewählt. ..... Der BR initiert diecWahl nur. Sie, die JAV, müsste selbstverständlich gewählt sein. Du schreibst ihr hattet in der ketzten, aktuellen Wahlperiode nicht gewählt? Wie konnte es dann den Vorsitzenden und die Stellvertreterin geben?

G
gironimo

29.10.2013 um 10:21 Uhr

Ich sehe es auch so, dass es zur Zeit keine JAV gibt. Ihr habt ja nicht gewählt. Wenn der AG dennoch die "alte JAV" akzeptiert - na ja - seine Sache.

Aber Charlys hat schon recht. Der BR kann nicht einfach sagen, das mache ich jetzt.

Natürlich ist der BR als Gremium auch ohne JAV verpflichtet, die Interessen der Azubis (wie die aller anderen AN im Betrieb) mit zu vertreten. Er hat insbesondere ja auch Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Bildung, zu der auch die Ausbildung gehört.

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