Betriebsversammlung
Hallo zusammen wir sind kurz davor eine Betriebsversammlung zu organisieren im 2stufigen vereinfachten Wahlverfahren .22An Jetzt ist eine Kandidatin die sich auch aufstellen lassen möchte krank geworden ,kann sie trotzdem kandidieren . Wir hatten u haben noch keinen Betriebsrat ,gründen erst einen also alles und alle noch sehr unsicher und unerfahren. Gruß paulinschen
Community-Antworten (3)
29.10.2013 um 10:34 Uhr
Das Problem dürfte sein, wie sie kandidiert.
Sie ist ja zur Wahlversammlung nicht da (je nach Art der AU könnte sie aber vielleicht doch zur Versammlung kommen; Arzt fragen). Wenn sie nicht da ist, müsste sie ein Kollege auf der Versammlung für die Kandidatur vorschlagen. Das erscheint mir am einfachsten; der Vorschlag kann ja auch von einem Wahlvorstandsmitglied erfolgen.
Anderenfalls müsste sie vorher schriftlich kandidieren und braucht dazu auch Stützunterschriften (irgendwie unpraktisch aber dennoch machbar).
28.10.2013 um 22:08 Uhr
Hallo Paulinschen, der §8 BetrVG nennt die Voraussetzungen dafür, dass man wählbar ist. Gesundheit gehört nicht zu diesen Voraussetzungen. Also kann die Kandidatin sich aufstellen lassen.
29.10.2013 um 10:28 Uhr
Hallo hab mich etwas undeutlich ausgedrückt ,sie ist zur zeit krank und kann nicht auf der Betriebsversammlung teilnehmen .
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