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Stimmverteilung der Wahl veröffentlichen?

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HugoHauff
Nov 2016 bearbeitet

Wie muss denn das Wahlergebniss veröffentlicht werden? Nur die Namen oder auch mit der Stimmverteilung (also wieviel Stimmen gingen an welche Kandidaten?)? Dürfen Kollegen das genaue Ergebniss erfragen/einsehen? Gibt es eine Reihenfolge der Ersatzmitglieder?
====> Vielen Dank für die vielen Informationen; dennoch: meine Frage zielte eher darauf ab: WIE muss das Wahlergebniss veröffentlicht werden? Kann/soll/muss es mit %-Verteilung bzw. Stimmverteilung veröffentlicht werden (einschl. der Ersatzmitglieder) oder darf der Wahlvorstand dies auch nur mit Namen machen? Wer weiß Rat? Schon mal im Voraus VIELEN DANK!!!

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Community-Antworten (7)

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Oblatixx

28.10.2013 um 18:32 Uhr

Die Kollegen können bei der Stimmenauszählung dabei sein, meinetwegen auch alles mitschreiben, wenn sie Langeweile haben. ;-)) Die Reihenfolge der Ersatzleute richtet sich nach der Menge ihrer Stimmen (auf ihrer Liste), eventuell Minderheiten beachten. Sollten zwei oder mehr gleiche Stimmenanzahl haben, muss sofort durch Losentscheid (Achtung, Chansengleichheit beachten,) die Reihenfolge festgelegt werden.

C
Charlys

28.10.2013 um 18:38 Uhr

Losentscheid bei Stimmengleichheit betrifft auch ALLE gewählten Ersatzmitglieder. Der Losentscheid muss sofort nach Auszählung durch den WV noch erfolgen. Erst dann ist die Wahl abgeschlossen.

O
Oblatixx

28.10.2013 um 20:31 Uhr

Hallo Charlys! Wieso quatscht Du mir nun alles nach?

P
Pjöööng

28.10.2013 um 23:02 Uhr

Zitat (Charlys): "Losentscheid bei Stimmengleichheit betrifft auch ALLE gewählten Ersatzmitglieder. Der Losentscheid muss sofort nach Auszählung durch den WV noch erfolgen. Erst dann ist die Wahl abgeschlossen."

Kannst Du das auch belegen?

R
Rattle

29.10.2013 um 07:07 Uhr

Hallo,

das wahlergebnis wird mit der "Wahlniederschrift" festgestellt §16 WO und mit der "Bekannmachung" der gewählten wird das ergebnis 2 wochen lang ausgehangen § 18 WO.

die wahl ist erst mit der "Konstituierung des Betriebsrats" abgeschlossen.

der losentscheid wird mit der einberufung der kandidaten entschieden, die sind ja nicht immer bei der auszählung dabei.

MFG

MFG

G
gironimo

29.10.2013 um 10:44 Uhr

Verwende doch für den Aushang einfach das Formular: http://www.betriebsratswahl.de/downloads/01_brwahl/wv_normal/160c_oeffentliche_bekanntmachung_wahlergebnis_(aushang).pdf

Da kannst Du nichts falsch machen.

Und wie hier schon gesagt: Ersatzmitglieder sind praktisch die, die aufgrund der Stimmenzahl nicht gewählt wurden. Der(die)jenige, die dann die meisten Stimmen hat, ist die Nr. 1 usw.

Vielleicht ergibt sich ja gar keine Stimmengleichheit. Dann braucht auch keine gute Fee losen.

N
Nubbel

29.10.2013 um 10:49 Uhr

hugo, wie wäre mit einer schulung?

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