Erstellt am 20.05.2014 um 16:04 Uhr von rolfo
Ihr müsst doch eine Wahlniederschrift an den AG und die Gewerkschaft machen, da steht es doch drin.
Erstellt am 20.05.2014 um 16:05 Uhr von Pjöööng
Welche Stimmverteilung? Wahl? Abstimmung? Gewicht im GBR?
Erstellt am 20.05.2014 um 20:35 Uhr von pillepalleTR
Pjöng, die Antwort auf deine Frage steht in der Überschrift des Beitrags.
Zitat: "Stimmverteilung BR Wahl an GF ?"
Erstellt am 20.05.2014 um 21:03 Uhr von nicoline
pillepalleTR,
am Anfang stand da nur "Stimmverteilung an GF ?"
Erstellt am 20.05.2014 um 21:15 Uhr von pillepalleTR
Und am Anfang war das Licht....
Erstellt am 21.05.2014 um 20:12 Uhr von Hoppel
@ DieBlume
Warum guckt man nicht einfach mal in´s Gesetz?
Wahlordnung BetrVG
§ 16 Wahlniederschrift
(1) Nachdem ermittelt ist, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglieder gewählt sind, hat der Wahlvorstand in einer Niederschrift festzustellen:
1. die Gesamtzahl der abgegebenen Wahlumschläge und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen;
2. die jeder Liste zugefallenen Stimmenzahlen;
3. die berechneten Höchstzahlen;
4. die Verteilung der berechneten Höchstzahlen auf die Listen;
5. die Zahl der ungültigen Stimmen;
6. die Namen der in den Betriebsrat gewählten Bewerberinnen und Bewerber;
7. gegebenenfalls besondere während der Betriebsratswahl eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.
(2) Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben.
§ 18 Bekanntmachung der Gewählten
Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4). Je EINE ABSCHRIFT DER WAHLNIEDERSCHRIFT (§ 16) IST DEM ARBEITGEBER und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften UNVERZÜGLICH ZU ÜBERSENDEN.