Betriebsrat in Betriebsstätte, jedoch kein Betriebsrat in der Zentrale
Hallo, ich habe eine Frage, und hoffe, ihr könnt mir helfen. Wir haben neben unserer Zentrale 5 Betriebsstätten. In einer Betriebsstätte Haben wir einen Betriebsrat, in den anderen und in der Zentrale nicht. Jetzt meine Frage: ist, wenn in einer Betriebsstätte ein Betriebsrat existiert, dieser somit auch für den Rest der Betriebsstätten und der Zentrale zuständig? Unser Unternehmen hat insgesamt ca. 450 Mitarbeiter. In der Zentrale wurde die Gründung eines BR vor Jahren verhindert, in der Betriebsstätte nicht
Community-Antworten (6)
27.10.2013 um 18:53 Uhr
Wer hat wie in der Zentrale die Wahl verhindert? Ist § 119 BetrVG bekannt?
27.10.2013 um 19:24 Uhr
...naja. Die Kollegen, die offen darüber gesprochen haben, dass es sinnvoll wäre, einen BR zu gründen, haben unter vorgeschobenen Gründen das Unternehmen verlassen müssen... Das hat die Geschäftsführung bei der besagten Betriebsstätte nicht mitbekommen, und daher haben die Kollegen einen BR gegründet.
Heute traut sich niemand mehr das Wort BR in den Mund zu nehmen, weil die Kollegen an ihrem Job hängen.
Es ist heute auch egal, ob dies korrekt war oder ist, es geht darum, ob über den BR in der Betriebsstätte nicht vielleicht für die ganze Firma ein Betriebsrat existiert, der bei z.B. Kündigungen gefragt werden muss!?!?
27.10.2013 um 19:43 Uhr
Die 3 welche zur Wahlversammlung einladen, die Kandidaten und später die Gewähkten haben Kündigungsschutz. Weiter sollte man voher die Gewerkschaft einbinden.
27.10.2013 um 19:49 Uhr
DasKündigungsschutz besteht, ist klar. Die betreffenden Kollegen haben ja nicht einmal zur Wahlversammlung eingeladen, sondern nur offen darüber diskutiert. Das ist aber schon ca. 10 Jahre her. Insofern ist es momentan egal, was damals war. Es geht um den Betriebsrat, der in der Betriebsstätte existiert. Hat die Firma darüber evtl. einen Betriebsrat, der für ganz Deutschland zuständig wäre? Also, ob der bestehende Betriebsrat erweitert werden könnte? Die GF steht auf dem Standpunkt, dass nur Mitarbeiter wählen dürfen, die zur Betriebsstätte gehören, und sonst niemand. Ist das so, oder nicht?
28.10.2013 um 15:16 Uhr
Ach Charlys, das war wieder eine treffende Antwort. Nur die Frage ist scheinbar falsch gestellt. Mich wunderts auch, dass nicht das gefragt wird, was Du beantworten möchtest.
@totalratlos: Der BR ist für die Stelle da, die ihn gewählt hat. Die anderen Mitarbeiter werden von ihm nicht vertreten, dort hat der Arbeitgeber freie Hand ...
28.10.2013 um 16:10 Uhr
Danke für Eure Hilfe
Verwandte Themen
2 Betriebsstätten = 2 Betriebsräte. Jetzt will GF einen gemeinsamen Betriebsrat. Ist das rechtlich durchsetzbar?
ÄlterHallo, es sind ja nun demnächst wieder Betriebsratswahlen dazu habe ich mal einige Fragen. Firma A hat z.B. 1.000 Mitarbeiter auf zwei Betriebsstätten verteilt. Betriebsstätte A hat z.B. 300 M
Mitarbeiter aus Betriebsstätte A möchte sich in Betriebsstätte B zur Wahl aufstellen lassen. Ist das möglich?
ÄlterMitarbeiter aus Betriebsstätte A wurde zeitlich befristet (insgesamt bis jetzt z.B. 3 Jahre) zu Betriebsstätte B versetzt. Mitarbeiter der Betriebsstätte A würde sich aber gerne in Betriebsstätte B zu
Entscheidung einer Niederlassung keinen eigenen BR zu gründen
ÄlterZum nachfolgenden Sachverhalt haben wir als BR leider keine Kommentierung gefunden, die unser Problem adäquat abbildet. Vielleicht kann hier jemand eine Einschätzung oder einen Hinweis geben. Sachver
Neugründung Betriebsstätte oder nur Versuch der Schwächung des BR bzw. leichterer Kündigung
ÄlterGuten Tag, meine Frage : ist die neugegründete Betriebsstätte weiterhin dem alten Betriebrat zugordnet oder muss ein neuer betriebsrat in der neuen betriebsstätte gegründet werden? Es wurde eine
Zweiten BR gründen - sind die Wahlberechtigten der kleineren Betriebsstätte nur für die eigene Betriebsstätte wahlberechtigt ?
ÄlterHallo, in der letzten BR-Wahl wurden 7 Mitglieder gewählt. Leider würde es in der nächsten Wahl nur noch 3 Mitglieder sein für 2 Betriebsstätten. Eine Betriebstätte hat ca. unter 10 Mitarbeiter und d