Erstellt am 27.10.2013 um 15:20 Uhr von blackjack
Ja,soweit sie als Arbeitnehmer im Sinne § 5 BetrVG gelten.
Erstellt am 27.10.2013 um 16:21 Uhr von Charlys
Es wäre sogar optimal, denn dann kann er auch im BR dieses Thema besetzen und der BR hat große Sichetheit, dass im Betrieb der Datenschutz beachtet wird.
Erstellt am 29.10.2013 um 15:05 Uhr von ganther
mit der Unabhängigkeit des DSB kann er aber ggf. in Gewissenskonflikte kommen...