Betriebliche Übung
Jedes Jahr im November gibt es einen Aushang in der Firma in der der AG erklärt das er auch dieses Jahr wieder ein freiwilliges Weihnachtsgeld zahlt. Ist das eine betriebliche Übung?
Community-Antworten (14)
27.10.2013 um 10:11 Uhr
Schau mal hier rein, vielleicht hilft Dir das weiter:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebliche_Uebung.html
27.10.2013 um 10:18 Uhr
Ist das hier eine Werbeplattform für einen Anwalt?
Ich meine, wenn der Text immer der gleiche ist, wird es wohl eine betriebliche Übung sein.
27.10.2013 um 10:32 Uhr
da die freiwilligkeit betont wird ist es keine. oder gab es das weihnachtsgeld früher ohne diesen aushang? dann ist es schon lange eine
27.10.2013 um 11:03 Uhr
Ist das hier eine Werbeplattform für einen Anwalt? Nein, aber man kann hier auf eine Seite verweisen, auf der aus anwaltlicher Sicht zu diesem Thema Stellung genommen wird. So ist der Fragesteller nicht nur auf "Meinungen" anderer Forumsteilnehmer angewiesen.
27.10.2013 um 13:26 Uhr
- da die freiwilligkeit betont wird ist es keine -
wieso denn das nicht. Man kann doch eine freiwillige Leistung auch dauerhaft erbringen.
27.10.2013 um 13:41 Uhr
@kratzbuerste
Der AG hat hier jedes Jahr im Nov den Aushang des freiwilligen Weihnachtsgeldes ausgehangen. Dadurch entzieht er sich der betriebl. Übung. vegl: Az.: 6 Sa 46/11 Anders wäre es wenn er erst einmal diesen Aushang gemacht hätte. Dann wäre vergl: Az.: 5 Sa 604/10
27.10.2013 um 13:49 Uhr
@sashbe, ist der Freiwilligkeitsvorbehalt mit einem Widerrufsvorbehalt kombiniert?
27.10.2013 um 14:21 Uhr
Nein das ist nicht kombiniert.
27.10.2013 um 16:16 Uhr
#... der AG erklärt das er auch dieses Jahr wieder ein freiwilliges Weihnachtsgeld zahlt.#
Der Satz kann doch nicht alles sein.
27.10.2013 um 16:23 Uhr
Der AG erklärt sich berei auch dieses Jahr wieder ein freiwilliges Weihnachtsgeld zahlt Doch dies kein Anspruch für das nächste Jahr mit sich bringt. Dann steht da nur noch die Staffelung drin.
27.10.2013 um 16:46 Uhr
BAG sagt, ein Freiwilligkeitsvorbehalt muss transparent im Sinne des § 307 I 2 BGB sein. Ergo muss er für den AN klar und verständlich sein und darf nicht widersprüchlich sein. Die Freiwilligkeit der Leistung muss unmissverständlich aus der Formulierung des Vertragstextes hervorgehen. Der AG muss daher ausdrücklich zu erkennen geben, dass er den Anspruch ohne jede Rechtspflicht gewähren will. Allein der Hinweis auf Freiwilligkeit genügt nicht. Die vom BAG aufgestellten Zulässigkeitsanforderungen an einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt im Zusammenhang mit der nach den §§ 305 ff. BGB vorzunehmenden AGB-Prüfung sind für den AG in der Praxis fast nahezu unüberschaubar und daher kaum praktikabel zu gestalten. Kopier den Wisch und lass den Inhalt rechtlich prüfen.
27.10.2013 um 17:04 Uhr
Von einer Regelung im Arbeitsvertrag ist in der Frage aber keine Rede.
Also trifft doch genau das zu, was in der Urteilsbegründung steht, das Snooker zitiert (5 Sa 604/10).
27.10.2013 um 18:08 Uhr
ne, trifft es nicht! der arbeitgeber hat IMMER gesagt: freiwillig selektives verstehen und lesen........
27.10.2013 um 19:27 Uhr
Was ist denn unverständlich daran wenn der AG den Zusatz Doch dies kein Anspruch für das nächste Jahr mit sich bringt drunter setzt? Eindeutiger geht´s doch nu wirklich net.
Verwandte Themen
Betriebliche Übung - Arbeitsvertrag
ÄlterEinen guten Morgen in die Runde. Es geht um die Urlaubsregelung Heiligabend/Silvester, sich daraus ergebende betriebliche Übungen sowie die Änderung von Arbeitsverträgen. Folgende Situation: Im Ingen
Anwenden einer betrieblichen Übung?
ÄlterHallo an alle Helfer(innen)! Ich habe da mal eine Frage zur betrieblichen Übung. Bezieht sich eine betriebliche Übung immer nur auf eine Person, also die, die 3x mal eine Sonderleistung erhalten ha
Betriebliche Übung abschaffen
ÄlterHallo, bei uns existiert eine betriebliche Übung, am Faschingsdienstag einen halben Tag Urlaub geschenkt zu bekommen. Nun will der Arbeitgeber dies nicht mehr gewähren. Meine Recherchen ergeben, da
Betriebliche Übung bei Betriebsruhe - Wenn ein MA nicht mehr genug Urlaub hat kann dann unbezahlt auf Anordnung freigestellt werden?
Älterbetriebliche Übung, ist eine betriebliche Übung auch eine Verpflichtung für den Arbeitnehmer ? Seit 9 Jahren haben wir am 24.und 31.12 jeweils zu. Bisher hatten wir Urlaub im Disporecht nun durch T
Betriebliche Übung - Unsere Pausen wurden bisher bezahlt und das schon seit Bestehen der Firma?
ÄlterHallo Kollegen! Wir diskutieren gerade im Gremium über betriebliche Übung und sind uns nicht sicher ob hier eine betriebliche Übung vorliegt. Fall1: Unsere Pausen wurden bisher bezahlt und das s