Handykosten bei Dienstreise ins Ausland
Hallo. Kann ich dem AG bei einer Dienstreise ins Ausland die zusätzlichen Kosten für mein Privates Handy in Rechnung stellen? Reiseordnumg - nicht BV - gibt nur Verpflegungspauschale her...
Community-Antworten (11)
26.10.2013 um 13:45 Uhr
Dienstliche Telefonate, ja. Privat nein!
26.10.2013 um 15:26 Uhr
Falls die Benutzung des privaten Handys im dienstlichen Interesse sind: Ja!
26.10.2013 um 15:27 Uhr
Warum nicht die Mehrkosten, also die Differenz zum Preis in Deutschland? Ich bin ja nicht freiwillig im Ausland, und vom Ausland nach Hause zu telefonieren ist nun mal teurer. Die Mehrkosten sind also dienstlich vrranlasst...
26.10.2013 um 16:08 Uhr
Ich würde mir dann auch die anderen Schuhe, die man im Amazonas braucht, die Sonnenbrille für Afrika, die stäbchen für Asien ersetzen lassen...
Man könnte auch mit dem AG verhandeln. Oder fragen. Aber man darf auch nicht enttäuscht sein, dass er darauf verweist, im Ausland privat nicht zwingend telefonieren können zu müssen.
26.10.2013 um 16:37 Uhr
Es gibt doch Tagespauschalen, die im Ausland höher ausfallen als im Inland. Eben weil dort höhere Kosten anfallen.
26.10.2013 um 17:54 Uhr
seesee, > Ich bin ja nicht freiwillig im Ausland!! Doch, bist Du!! Denn Du hast freiwillig bei dem AG diesen ArbV unterschrieben der diese Arbeit, also auvh solche Dienstreisen beinhaltet. Man sollte sich ggf vorher informieren was der ArbV alles beinhalten kann.
26.10.2013 um 20:08 Uhr
Hallo seesee, für die Kosten des Betriebsrats hat der AG aufzukommen (§40 BetrVG). Das steht so im Gesetz, das braucht also in eurer Reisekostenordnung nicht extra drin zu stehen und gilt trotzdem. (Ich gehe mal davon aus, dass du dich in diesem Forum auf BR-Arbeit beziehst.) Wenn du also dienstliche Veranlassung des Gesprächs sowie Kosten nachweisen kannst, steht dir die Erstattung zu.
Aber alle Theorie ist grau. Sprich doch erst mal mit dem AG und bitte ihn um die Erstattung. Erst wenn du die Reaktion kennst, kannst du dir überlegen, wie du darauf reagierst.
26.10.2013 um 20:10 Uhr
Na toll, sonst werden immer Ellenlange Elefantenrennen hier gemacht, und dann bei denen die gern öfters hier Fragen, nur spartanische Aussagen getätigt.
Hi seesee Sicher könnte man wie von Kölner angedeutet mal mit dem Cheffe reden. Grundsätzlich würde ich aber sollte die Sache dich selber betreffen, abstand davon nehmen. Der Grund., dies wäre ein geldwerter Vorteil. Und gerade weil Du auch noch BRM bist könnte dies zudem noch schlecht ankommen in der Belegschaft. Mach es deshalb wie jener Herr hier in dem Link den ich dir rein setze.
Aber nicht klagen, sondern einfach erst mal bei der nächsten Steuererklärung mit angeben.
Grüssle rainerw
26.10.2013 um 21:26 Uhr
Hallo Snooker, das ist so nicht ganz richtig, was du schreibst. Ein geldwerter Vorteil ist dann (und NUR dann) gegeben, wenn man einen Vorteil erhält, der Geld wert ist. Daher auch der Name. Beispielsweise ist es ein geldwerter Vorteil, wenn du einen Firmenwagen fährst und auch die privaten km vom AG übernommen werden. Oder wenn du in der Kantine das Essen billiger kriegst, weil es der AG subventioniert. Diese geldwerten Vorteile sind zu versteuern, das ist richtig. Wenn du aber eine reine dienstlich veranlasste Auslage machst, dann entsteht daraus kein geldwerter Vorteil (welchen Vorteil solltest du daraus haben, dass dir der AG Geld schuldet?), sondern ganz einfach ein Erstattungsanspruch. Ein Anspruch auf Steuererstattung entsteht daraus schon gar nicht. Leider. Das Urteil, das du da zitierst, hat auch nichts mit dem vorliegenden Sachverhalt zu tun, denn es geht ja nicht um Privatgespräche. Es bleibt m. E. dabei: Bitte um Erstattung beim AG unter Vorlage eines geeigneten Belegs. Abwarten, was passiert. Falls die Erstattung abgelehnt wird (was ich nicht glaube), hier wieder melden, dann schaun mer mal.
26.10.2013 um 21:33 Uhr
Gut aufgepasst Hartmut. Streichen wir also das mit dem geldwertem Vorteil. Der Rest bleibt.
26.10.2013 um 23:14 Uhr
Private Anrufe sind nicht betriebsrstsbedingt. Also kein § 40.
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