Erstellt am 26.10.2013 um 11:45 Uhr von Kölner
Dienstliche Telefonate, ja. Privat nein!
Erstellt am 26.10.2013 um 13:26 Uhr von Pjöööng
Falls die Benutzung des privaten Handys im dienstlichen Interesse sind: Ja!
Erstellt am 26.10.2013 um 13:27 Uhr von seesee
Warum nicht die Mehrkosten, also die Differenz zum Preis in Deutschland? Ich bin ja nicht freiwillig im Ausland, und vom Ausland nach Hause zu telefonieren ist nun mal teurer. Die Mehrkosten sind also dienstlich vrranlasst...
Erstellt am 26.10.2013 um 14:08 Uhr von Kölner
Ich würde mir dann auch die anderen Schuhe, die man im Amazonas braucht, die Sonnenbrille für Afrika, die stäbchen für Asien ersetzen lassen...
Man könnte auch mit dem AG verhandeln. Oder fragen. Aber man darf auch nicht enttäuscht sein, dass er darauf verweist, im Ausland privat nicht zwingend telefonieren können zu müssen.
Erstellt am 26.10.2013 um 14:37 Uhr von gironimo
Es gibt doch Tagespauschalen, die im Ausland höher ausfallen als im Inland. Eben weil dort höhere Kosten anfallen.
Erstellt am 26.10.2013 um 15:54 Uhr von thomasi
seesee, > Ich bin ja nicht freiwillig im Ausland!! Doch, bist Du!! Denn Du hast freiwillig bei dem AG diesen ArbV unterschrieben der diese Arbeit, also auvh solche Dienstreisen beinhaltet. Man sollte sich ggf vorher informieren was der ArbV alles beinhalten kann.
Erstellt am 26.10.2013 um 18:08 Uhr von Hartmut
Hallo seesee, für die Kosten des Betriebsrats hat der AG aufzukommen (§40 BetrVG). Das steht so im Gesetz, das braucht also in eurer Reisekostenordnung nicht extra drin zu stehen und gilt trotzdem. (Ich gehe mal davon aus, dass du dich in diesem Forum auf BR-Arbeit beziehst.) Wenn du also dienstliche Veranlassung des Gesprächs sowie Kosten nachweisen kannst, steht dir die Erstattung zu.
Aber alle Theorie ist grau. Sprich doch erst mal mit dem AG und bitte ihn um die Erstattung. Erst wenn du die Reaktion kennst, kannst du dir überlegen, wie du darauf reagierst.
Erstellt am 26.10.2013 um 18:10 Uhr von Snooker
Na toll, sonst werden immer Ellenlange Elefantenrennen hier gemacht, und dann bei denen die gern öfters hier Fragen, nur spartanische Aussagen getätigt.
Hi seesee
Sicher könnte man wie von Kölner angedeutet mal mit dem Cheffe reden. Grundsätzlich würde ich aber sollte die Sache dich selber betreffen, abstand davon nehmen.
Der Grund., dies wäre ein geldwerter Vorteil. Und gerade weil Du auch noch BRM bist könnte dies zudem noch schlecht ankommen in der Belegschaft.
Mach es deshalb wie jener Herr hier in dem Link den ich dir rein setze.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/urteil-des-bundesfinanzhofs-private-telefonate-auf-dienstreisen-sind-absetzbar_aid_880277.html
Aber nicht klagen, sondern einfach erst mal bei der nächsten Steuererklärung mit angeben.
Grüssle
rainerw
Erstellt am 26.10.2013 um 19:26 Uhr von Hartmut
Hallo Snooker,
das ist so nicht ganz richtig, was du schreibst.
Ein geldwerter Vorteil ist dann (und NUR dann) gegeben, wenn man einen Vorteil erhält, der Geld wert ist. Daher auch der Name.
Beispielsweise ist es ein geldwerter Vorteil, wenn du einen Firmenwagen fährst und auch die privaten km vom AG übernommen werden. Oder wenn du in der Kantine das Essen billiger kriegst, weil es der AG subventioniert. Diese geldwerten Vorteile sind zu versteuern, das ist richtig.
Wenn du aber eine reine dienstlich veranlasste Auslage machst, dann entsteht daraus kein geldwerter Vorteil (welchen Vorteil solltest du daraus haben, dass dir der AG Geld schuldet?), sondern ganz einfach ein Erstattungsanspruch. Ein Anspruch auf Steuererstattung entsteht daraus schon gar nicht. Leider.
Das Urteil, das du da zitierst, hat auch nichts mit dem vorliegenden Sachverhalt zu tun, denn es geht ja nicht um Privatgespräche.
Es bleibt m. E. dabei: Bitte um Erstattung beim AG unter Vorlage eines geeigneten Belegs. Abwarten, was passiert. Falls die Erstattung abgelehnt wird (was ich nicht glaube), hier wieder melden, dann schaun mer mal.
Erstellt am 26.10.2013 um 19:33 Uhr von Snooker
Gut aufgepasst Hartmut. Streichen wir also das mit dem geldwertem Vorteil. Der Rest bleibt.
Erstellt am 26.10.2013 um 21:14 Uhr von thomasi
Private Anrufe sind nicht betriebsrstsbedingt. Also kein § 40.