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Zusatzaufgaben zum AV

T
takkus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

in vielen Unternehmen gibt es zu den arbeitvertraglichen Pflichten immer hoch motivierte KollegenInnen, die Sonderaufgaben übernehmen. Einige tun dies schon seit einigen Jahren. In Kliniken u.a. der Transfusionsverantwortliche, der Hygienebeauftragte u.s.w.u.s.f.. Nun kommt die Frage eines Kollegen zu uns, ob er sein "Amt" nach fast 10 Jahren einfach "niederlegen" kann, oder ob es für den Arbeitgeber ein Gewohnheitsrecht auf Ausübung dieser Tätigkeit gibt. (betr. Übung?) Schriftlich gibt es keine Zusatzabrede zum Arbeitsvetrag. Diese Aufgabe ist mit den Jahren einfach so gewachsen. Kann er einfach sagen:" nö- ich will nich mehr."?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

25.10.2013 um 17:34 Uhr

Einfach so gewachsen? Die Positionen müssen doch ordnungsgemäß mit Personen besetzt sein. Haben Qualifikationsmaßnahmen stattgefunden?

Vieles spricht dafür, dass es stillschweigend zu einer Ergänzung des Arbeitsvertrages gekommen ist (eine anwaltliche Prüfung sei angeraten). Einfach nicht mehr machen, wäre der falsche Weg. Vielleicht sollte der AN dem AG gegenüber erklären, dass er nicht weiter bereit ist, die Zusatzaufgaben auszuführen und eine angemessene Frist nennen, bis zu der er eine Einigung mit dem AG erwartet. Er kann den BR um Vermittlung bitten.

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