Hallo Leute,

in vielen Unternehmen gibt es zu den arbeitvertraglichen Pflichten immer hoch motivierte KollegenInnen, die Sonderaufgaben übernehmen. Einige tun dies schon seit einigen Jahren. In Kliniken u.a. der Transfusionsverantwortliche, der Hygienebeauftragte u.s.w.u.s.f.. Nun kommt die Frage eines Kollegen zu uns, ob er sein "Amt" nach fast 10 Jahren einfach "niederlegen" kann, oder ob es für den Arbeitgeber ein Gewohnheitsrecht auf Ausübung dieser Tätigkeit gibt. (betr. Übung?) Schriftlich gibt es keine Zusatzabrede zum Arbeitsvetrag. Diese Aufgabe ist mit den Jahren einfach so gewachsen.
Kann er einfach sagen:" nö- ich will nich mehr."?