W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Jugend- und Auszubildendenvertretung wird nicht übernommen. Kündigungsschutz?

B
BRneunzig
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BRs, unsere JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) beendet Ende Januar 2014 ihre Ausbildung. Die Geschäftsleitung möchte sie nicht übernehmen. Begründung: Es besteht keine Stelle auf die sie eingestellt werden kann. Das Arbeitsaufkommen ist nicht gross genug, um eine neue Stelle zu schaffen.

Besteht für unsere JAV nicht Kündigungsschutz? Muss sie nicht übernommen werden?

1.03103

Community-Antworten (3)

L
Lexipedia

25.10.2013 um 16:42 Uhr

Wieso Kündigungsschutz? Ein Ausbildungsvertrag endet automatisch mit bestehen der letzten Prüfung!

Die "Regeln" zur Übernahme findest du hier: http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/material/magazin-soli/soli-archiv_2013/ausgabe_07-2013/++co++0796ed62-e93f-11e2-95c6-525400808b5c

G
gironimo

25.10.2013 um 17:42 Uhr

Die Regel steht auch im § 78a BetrVG: Abs.2: Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden

Also muss der JAV-ler erst einmal eine Forderung stellen.

N
nicoline

25.10.2013 um 17:57 Uhr

Also muss der JAV-ler erst einmal eine Forderung stellen. ganz egal, ob der AG geschrieben hat, dass er keine Arbeitsplätze hat, das muss er u.U. dann vor Gericht beweisen. Hier ist auch noch mal etwas zu lesen: http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf

Ihre Antwort