W.A.F. LogoSeminare

Wahlvorstand Jugend- und Auszubildendenvertretung

M
Mortl
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir (BR) möchten erstmals eine Jugend- und Auszubildendenvertretung einsetzen. Zu den Wahlformalitäten (Wahlvorstand) hätte ich Fragen:

  • muss der Wahlvorstand aus den Reihen der Auszubildenden bestehen oder könnte auch der Wahlvorstand der diesjährigen BR-Wahl das Amt übernehmen (wg. Erfahrung, etc.)

  • wenn wir das vereinfachte Wahlverfahren anwenden (gem. § 63 (4) BetrVG) können dann die Azubis den Wahlvorstand der BR-Wahl wählen oder müsste dann der Wahlvorstand aus den Reihen der Azubis gewählt werden und dann als "HiWis" den BR-Wahl-Wahlvorstand berufen?

Vielen Dank für Eure Hilfe, Mortl

85401

Community-Antworten (1)

R
rolfo

25.08.2010 um 13:05 Uhr

Der Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand, es können, müssen aber nicht Auszubildende dabei sein. Der Wahlvorstand der BR Wahl kann das natürlich auch übernehmen, wenn er vom BR benannt wird.

Ihre Antwort