Hallo,
wir (BR) möchten erstmals eine Jugend- und Auszubildendenvertretung einsetzen. Zu den Wahlformalitäten (Wahlvorstand) hätte ich Fragen:

- muss der Wahlvorstand aus den Reihen der Auszubildenden bestehen oder könnte auch der Wahlvorstand der diesjährigen BR-Wahl das Amt übernehmen (wg. Erfahrung, etc.)

- wenn wir das vereinfachte Wahlverfahren anwenden (gem. § 63 (4) BetrVG) können dann die Azubis den Wahlvorstand der BR-Wahl wählen oder müsste dann der Wahlvorstand aus den Reihen der Azubis gewählt werden und dann als "HiWis" den BR-Wahl-Wahlvorstand berufen?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Mortl