Wahlvorstand Jugend- und Auszubildendenvertretung
Hallo, wir (BR) möchten erstmals eine Jugend- und Auszubildendenvertretung einsetzen. Zu den Wahlformalitäten (Wahlvorstand) hätte ich Fragen:
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muss der Wahlvorstand aus den Reihen der Auszubildenden bestehen oder könnte auch der Wahlvorstand der diesjährigen BR-Wahl das Amt übernehmen (wg. Erfahrung, etc.)
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wenn wir das vereinfachte Wahlverfahren anwenden (gem. § 63 (4) BetrVG) können dann die Azubis den Wahlvorstand der BR-Wahl wählen oder müsste dann der Wahlvorstand aus den Reihen der Azubis gewählt werden und dann als "HiWis" den BR-Wahl-Wahlvorstand berufen?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Mortl
Community-Antworten (1)
25.08.2010 um 13:05 Uhr
Der Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand, es können, müssen aber nicht Auszubildende dabei sein. Der Wahlvorstand der BR Wahl kann das natürlich auch übernehmen, wenn er vom BR benannt wird.
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