Jugend-und Auszubildendenvertretung
Hallo,
darf ein Mitarbeiter der das 25 lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein vertrag auf 400 Euro basis hat an der Jugend-und Auszubildendenvertretung teilnehmen bzw. sich aufstellen.?
Danke
Community-Antworten (3)
01.12.2010 um 10:28 Uhr
Natürlich darf er sich auf die Liste setzen lassen.
01.12.2010 um 11:45 Uhr
siehe wahlordnung
01.12.2010 um 14:48 Uhr
Nur, wenn er in der Ausbildung ist, darf er wählen! Auf die Wählerliste kommt er aber nicht, da kommen nur Wahlberechtigte rauf. Gewählt/aufgestellt werden darf er. Wählbar: alle bis 25 Jahre unabhängig von einer Ausbildung. Wahlberechtigt: Alle bis 25 Jahre in der Ausbildung und alle Jugendlichen unter 18 Jahre- auch ohne, dass sie sich in einer Ausbildung befinden.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Jugend- und Auszubildendenvertretung
ÄlterHallo zusammen, folgende Sache: Wir möchten eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gründen. Eine Kollegin dieses Kreises ist Ersatzmitglied im Betriebsrat und hat auch schon an einer Sitzung tei
Jugend- und Auszubildendenvertretung MUSS oder KANN
ÄlterGuten Morgen, ich versuche mich gerade mit dem Thema Jugend- und Auszubildendenvertretung auseinanderzusetzen und stoße hierbei immer wieder auf Wörter wie "der BR kann", an anderer Stelle jedoch h
Wählbarkeit JAV - können minderjährige Azubis in die JAV gewählt werden?
ÄlterHallo zusammen, meine Frage befasst sich mit der Wählbarkeit für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung: Können minderjährige Azubis in die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewähl
Wie ist die Zusammenstellung der Jugend- und Auszubildendenvertretung geregelt?
ÄlterWie ist die Zusammenstellung der Jugend- und Auszubildendenvertretung geregelt?