Erstellt am 01.12.2010 um 09:28 Uhr von Forentroll
Natürlich darf er sich auf die Liste setzen lassen.
Erstellt am 01.12.2010 um 10:45 Uhr von Rattle
Erstellt am 01.12.2010 um 13:48 Uhr von larifari
Nur, wenn er in der Ausbildung ist, darf er wählen! Auf die Wählerliste kommt er aber nicht, da kommen nur Wahlberechtigte rauf. Gewählt/aufgestellt werden darf er.
Wählbar: alle bis 25 Jahre unabhängig von einer Ausbildung.
Wahlberechtigt: Alle bis 25 Jahre in der Ausbildung und alle Jugendlichen unter 18 Jahre- auch ohne, dass sie sich in einer Ausbildung befinden.