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Jugend-und Auszubildendenvertretung

G
GilliPoint
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

darf ein Mitarbeiter der das 25 lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein vertrag auf 400 Euro basis hat an der Jugend-und Auszubildendenvertretung teilnehmen bzw. sich aufstellen.?

Danke

93203

Community-Antworten (3)

F
Forentroll

01.12.2010 um 10:28 Uhr

Natürlich darf er sich auf die Liste setzen lassen.

R
Rattle

01.12.2010 um 11:45 Uhr

siehe wahlordnung

L
larifari

01.12.2010 um 14:48 Uhr

Nur, wenn er in der Ausbildung ist, darf er wählen! Auf die Wählerliste kommt er aber nicht, da kommen nur Wahlberechtigte rauf. Gewählt/aufgestellt werden darf er. Wählbar: alle bis 25 Jahre unabhängig von einer Ausbildung. Wahlberechtigt: Alle bis 25 Jahre in der Ausbildung und alle Jugendlichen unter 18 Jahre- auch ohne, dass sie sich in einer Ausbildung befinden.

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