W.A.F. LogoSeminare

Jugend- und Auszubildendenvertretung

P
parteibuch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgende Sache: Wir möchten eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gründen. Eine Kollegin dieses Kreises ist Ersatzmitglied im Betriebsrat und hat auch schon an einer Sitzung teilgenommen. Kann Sie sich als Kandidatin für die Jugend- und Auszubildendenvertretung aufstellen lassen? Sie ist ja kein "richtiges" Mitglied unseres Gremiums! Ich bedanke für die Beantwortung! Grüße parteibuch

81401

Community-Antworten (1)

P
pitsieben

03.08.2010 um 14:30 Uhr

@ parteibuch, die Kollegin kann sich aufstellen lassen. Aber rückt ein JAV-Mtgl., das zugleich Ersatzmitglied des BR`s ist, auf Dauer in den BR nach, so endet die Mitgliedschaft in der JAV automatisch. Siehe auch Kommentar von Däubler (DKK) zum § 61 BetrVG ab Rn 14.

Ihre Antwort