Jugend- und Auszubildendenvertretung
Hallo zusammen,
folgende Sache: Wir möchten eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gründen. Eine Kollegin dieses Kreises ist Ersatzmitglied im Betriebsrat und hat auch schon an einer Sitzung teilgenommen. Kann Sie sich als Kandidatin für die Jugend- und Auszubildendenvertretung aufstellen lassen? Sie ist ja kein "richtiges" Mitglied unseres Gremiums! Ich bedanke für die Beantwortung! Grüße parteibuch
Community-Antworten (1)
03.08.2010 um 14:30 Uhr
@ parteibuch, die Kollegin kann sich aufstellen lassen. Aber rückt ein JAV-Mtgl., das zugleich Ersatzmitglied des BR`s ist, auf Dauer in den BR nach, so endet die Mitgliedschaft in der JAV automatisch. Siehe auch Kommentar von Däubler (DKK) zum § 61 BetrVG ab Rn 14.
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