Sehr geehrte Mitleser,

ich hätte da mal folgende Frage:

Geht aus einer Betriebsvereinbarung eine Verpflichtung für den Arbeitnehmer hervor, wenn er einen Passus nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag hat?

Es gibt eine BV zur Rufbereitschaft, gilt die BV auch für Mitarbeiter die diesen Wortlaut „Verpflichtet sich zur Rufbereitschaft am Wochenende“ nicht ausdrücklich, wie andere Arbeitnehmer im Vertrag drin stehen haben?
Gilt diese BV nur für neue Mitarbeiter?

Danke
Marcus