W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bildungsurlaubsanspruch Land Brandenburg

T
takkus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe KollegenInnen,

ich hab mal eine Frage zum Bildungsurlaub im Land Brandenburg: eine Kollegin macht eine anerkannte Weiterbildung über 3 Jahre. Sie hat bereits 10 freie Bildungsurlaubstage in 2 Jahre genommen. Nun aber kommt das 3. Jahr. Kann sie da anteilig 5 Tage für dieses Jahr nehmen?

Danke an uch für die hilfreichen Antworten...

83502

Community-Antworten (2)

G
gironimo

24.10.2013 um 12:39 Uhr

Ich denke, wenn man das alles liest, weiß man es vielleicht genauer: http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_brandenburg.html

Ansonsten: Die 10 Tage waren ja für das Jahr 1 und 2. Nun kommt das 3. Jahr und da entsteht der Anspruch ja neu (also bis zu 10 Tage für das 3.+4. Jahr). Ich sehe also zunächst keine Hinderungsgründe im 3. Jahr nicht 5 Tage nehmen zu können.

K
Kulum

24.10.2013 um 13:10 Uhr

Im Laufe von zwei Jahren 10 Tage. Ob 5x 2 Tage, 2x5 Tage oder 1x 10 Tage ist dem BbgWBG sowas von völlig egal

Ihre Antwort