Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022
- 23 Sa 1133/21 -
Scan der Unterschrift reicht nicht zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrages aus
Landes­arbeitsgericht Berlin-Brandenburg gibt Klage von Messehostess statt

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das Landes­arbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun bestätigt hat.