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Nur mal so zur INFO

K
Kampfschwein
Apr 2022 bearbeitet

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022

  • 23 Sa 1133/21 - Scan der Unterschrift reicht nicht zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrages aus Landes­arbeitsgericht Berlin-Brandenburg gibt Klage von Messehostess statt

Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das Landes­arbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun bestätigt hat.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

14.04.2022 um 22:47 Uhr

Danke ... aber ich finde es ehrlich gesagt seltsam, das man für solch eine Sache überhaupt ein Gericht bemühen muss.

C
Catweazle

16.04.2022 um 02:50 Uhr

Es gibt noch tollere Sachen mit dem sich Gerichte beschäftigen. Ein Anwalt hat es mal geschafft einen Brief um 0.00 Uhr in den Gerichtsbriefkasten zu werfen. Ein Teil kam vor 0 Uhr an der andere Teil später. Das LAG hatte entschieden es kommt darauf an ob mehr als die Hälfte vom Brief rechtzeitig eingeworfen wurde. Das BAG hat dann geurteilt, dass es darauf ankommt ob die Unterschrift rechtzeitig angekommen ist.

C
celestro

16.04.2022 um 13:57 Uhr

Echt jetzt?

C
Catweazle

16.04.2022 um 14:00 Uhr

Das ist kein Scherz. Es ging nur darum ob eine Frist eingehalten wurde.

C
Challenger

18.04.2022 um 00:28 Uhr

Zitat Catweazle Es gibt noch tollere Sachen mit dem sich Gerichte beschäftigen. .............. Das BAG hat dann geurteilt, dass es darauf ankommt ob die Unterschrift rechtzeitig angekommen ist.

Hast Du das Aktenzeichen von der BAG Entscheidung ?

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