Informationsbeschaffung
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund unserer desolaten Perfomance zum Jahresende fährt unser neuer Geschäftsführer ein striktes Kostenreduzierungsprogramm.
Auch wir als Betriebsrat suchen Ansätze Kosten zu reduzieren. In einem Bereich (IT) sehen wir erhebliches Einsparpotential. Der Betriebsrat hat deshalb den Zuständigen der Abteilung gebeten seine Einschätzung zu unserem Vorschlag dem BR mit Zahlen darzulegen.
Dies hat er auch, mit erstaunlichen Zahlen, und ungefiltert belegt. Unsere neue GF hat dies Erfahren und hat den Mitarbeiter schon kontaktiert zukünftig keinerlei Informationen an den BR weiterzugeben. Laut unserem neuen GF soll der Betriebsrat ab sofort Anfragen nur noch über Ihn stellen.
Nun meine Frage: Muss der Betriebsrat ein solches hinnehmen, oder steht ihm zu, zu Fragen und Maßnahmen die die Belegschaft in besonderen Maße betreffen selbst initativ zu werden und dazu sachkundige Aussagen einzuholen.
Ich bin mir sicher dass wir diese Informationen in derart ungefilterten Weise nicht bekommen hätten. Zumal es sich hierbei um eine "heillige Kuh " handelt.
Vielen Dank für Eure Antworten! Viele Grüße Beärle
Community-Antworten (5)
23.10.2013 um 19:46 Uhr
Ich glaube, hier hat jemand seinen Job als BR gründlich missverstanden! Der AG handelt sowas von korrekt! In Zukunft würde ich dem BR so manche Klage androhen und dem AN mit Entlassung drohen...
23.10.2013 um 21:32 Uhr
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Buschmann, § 80 BetrVG, V. Selbstständige Informationsgewinnung des Betriebsrats
Auszüge aus RN 122 Der BR ist für seine Informationsgewinnung nicht auf die Unterrichtung durch den AG beschränkt. Erforderlich ist vor allem interne Kommunikation mit den AN; darüber hinaus kann externe Kommunikation mit Dritten erforderlich sein. BR können mit den einzelnen für ihre Arbeit nützlichen Informationen nur sinnvoll umgehen, wenn diese in einen Zusammenhang gestellt werden.
Die Unterrichtungspflichten des AG schließen es nicht aus, dass der BR sich selbst Informationen verschafft. Er ist zwar nicht darauf verwiesen, sich die benötigten Informationen selbst zu beschaffen, kann aber jede ihm zugängliche Informationsquelle nutzen, z. B. Gespräche mit AN am Arbeitsplatz, Betriebsbegehungen, Betriebs- und Abteilungsversammlungen sowie Fragebogenaktionen. Im Beschluss v. 24.1.06 hat das BAG den BR sogar auf eigene Datenermittlung aus vorhandenen Unterlagen verwiesen, was nichts anderes bedeutet, als dass der BR die bei ihm aus verschiedenen Anlässen eingehenden Informationen sammeln, verknüpfen und auswerten soll.
23.10.2013 um 22:11 Uhr
...ach nicoline...
23.10.2013 um 22:24 Uhr
....ach Kölner...., schreib doch, was Dir in den Fingern juckt. Ich bin durchaus immer noch lernfähig und lernbereit, aber, man muss mich schon überzeugen können.
23.10.2013 um 22:54 Uhr
Die besten Infos und meistens auch noch am schnellsten bekommt der BR durch die Mitarbeiter. Würde man sich auf das Informationsrecht nach §80 alleine durch den AG verlassen, so wäre der BR oft verlassen, denn meistens lässt unser AG vieles entweder gar nicht oder zu spät raus. Niemand kann dem BR verbieten die MA direkt anzusprechen. Und sollte der BR Infos bekommen, die er eigentlich nicht haben sollte, so versteht es sich von selbst dass man keine Quellen preisgibt.
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