Mitarbeiterumfrage durch einen Ausschuss des Betriebsrates zulässig?
Hallo, ein Ausschuss unseres Betriebsrates möchte gerne eine anonyme Mitarbeiterumfrage durchführen. Diese dient der Überprüfung ob eine bestimmte Betriebsvereinbarung eingehalten wird. Vom BR Gremium, wird das sehr kritisch angesehen, da dieses recht arbeitgeberfreundlich eingestellt ist. Der BR darf ja in seiner Informationsbeschaffung nicht behindert werden. Darf der Ausschuss für seine Tätigkeit quasi eigene Umfragen durchführen oder müssen diese unbedingt durch das Gremium beschlossen werden?
Community-Antworten (2)
21.06.2024 um 23:20 Uhr
Das dürfte kaum von der Beauftragung durch den BR gedeckt sein. Außerdem kann es der BR jederzeit untersagen
24.06.2024 um 09:48 Uhr
Ob der Ausschuss das darf hängt davon ab, was in der Auftragsbeschreibung für den Ausschuss festgelegt ist. Steht darüber nichts darüber drin dann braucht es einen Beschluss des BR. Hier wird es wohl etwas Überzeugungsarbeit benötigen. Niemand hindert jedoch die Kollegen aus dem Ausschuss daran mit den Beschäftigten zu sprechen und mal mündlich nachzuhaken. So kann man sich einen Überblick verschaffen und Argumente für die Diskussion im Gremium sammeln.
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