Wechsel Gewerkschaftssekretär - wie weit besteht die Möglichkeit den Ansprechpartner bei der Gewerkschaft zu wechseln um künftig eine rechtlich korrekte und vertrauenserweckende Beratung zu erhalten?
Guten Tag zusammen, wir haben folgendes Problem. In einer beratenden Tätigkeit der Gewerkschaft gegenüber unserem Betriebsratsgremium konnte eine starke perönliche Befangenheit der Gewerkschaft festgestellt werden. Jetzt stellt sich folgende Frage. In wie weit besteht die Möglichkeit den Ansprechpartner bei der Gewerkschaft zu wechseln um in Zukunft eine rechtilch korrekte und vertrauenserweckende Beratung zu erhalten. Da wir bei der Informationsbeschaffung stark eingeschränkt sind möchte ich es auf diesem Wege probieren. Wir haben weder die Möglichkeit an die Gewerkschaft direkt heranzutreten um den Ansprechpartner nich scheu zu machen, noch die Möglichkeit unseren AG zu informieren geschweige denn es mit diesem zu bereden.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
K. Müller
Community-Antworten (4)
14.07.2006 um 11:35 Uhr
Normalerweise wäre der Weg, den Bezirksleiter der Gewerkschaft direkt darauf anzusprechen.
14.07.2006 um 11:39 Uhr
k.müller,
dann werdet Ihr auf die gute Fee warten müssen die Euch eines Nachts erscheint und die berühmten drei Wünsche für Euch dabei hat.
Als Betriebsräte solltet Ihr eigentlich gelernt haben dass man viele Probleme nur lösen kann indem man sie thematisiert.
14.07.2006 um 11:39 Uhr
Ich nehme mal an, dass der Ortsverein einen Vertreter zu euch geschickt hat. Die Gewerkschaft kann sich den Vertreter aussuchen. Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist sich an den Landesverband der Gewerkschaft zu wenden. Ich würde allerdings erstmal prüfen, ob der Gewerkschaftsvertreter wirklich befangen ist. Vielleicht kommt es dir aus Unkenntnis auch nur so vor.
14.07.2006 um 11:43 Uhr
Vielleicht ist der/die Fragesteller/-in ja bereit etwas mehr über die persönliche Befangenheit zu berichten...
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