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Fragerecht und Informationsbeschaffung des Betriebsrates bei den MA - welche Rechtsgrundlage gibt es?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum, AG hat uns mitgeteilt, dass keinesfalls Informationen von Seiten der Mitarbeiter direkt an den BR fliessen dürften, sondern immer über den Arbeitgeber, so stünde es im BetrVG. In unserem Fall über die Personalabteilung. Auch dürfte der Betriebsrat beispielsweise einer Mitarbeitergruppe keine CD mit Informationen einer Berufsgenossenschaft über Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen aushändigen (im Internet im übrigen frei verfügbar), auch das müsste über den Arbeitgeber und den leitenden Sicherheitsing. laufen (die Sicherheitsfachkraft für die Betriebsstätte war natürlich eingebunden). Meine Meinung, und ich bitte um Diskusssion: Wenn es so laufen sollte, müssten wir erst gar keine Kollegen mehr fragen...es kämen aus Angst keine Antworten...und wenn welche kommen wären die gefiltert. Selbstverständlich dürfen wir uns nicht selbstständig Wirtschaftsdaten oder Betriebsgeheimnisse besorgen...aber wo ist Eurer Meinung nach die Grenze? Und auf welcher rechtlichen Basis fusst das Fragerecht direkt bei den MA?

Schönes Wochenende...bitte um rege Diskussion

2.73303

Community-Antworten (3)

R
Rollie

23.06.2006 um 15:34 Uhr

hä ?

"AG hat uns mitgeteilt, dass keinesfalls Informationen von Seiten der Mitarbeiter direkt an den BR fliessen dürften, sondern immer über den Arbeitgeber, so stünde es im BetrVG."

Kommt bei Euch also in Zukunft der AG bzw. die Personalabteilung zur Betriebsratssprechstunde, wenn ein Mitarbeiter ein Problem hat ?

"so stünde es im BetrVG" , Standardantwort, laßt euch als BR vom AG die entsprechende Passage im BetrVG zeigen !

"Auch dürfte der Betriebsrat beispielsweise einer Mitarbeitergruppe keine CD mit Informationen einer Berufsgenossenschaft über Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen aushändigen"

Der BR könnte dem AG den Vorschlag machen, die Mitarbeiter dahin gehend zu mobilisieren, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die Betriebsratssprechstunde sehr rege zu nutzen.

Vielleicht käme auch noch der Aspekt hinzu, dem AG aufzuzeigen, was es bedeuten kann, wenn der AG versucht, den Betriebsrat in seiner Arbeit einzuschränken.

N
Notenhobler

23.06.2006 um 15:41 Uhr

aber hallo,

der Arbeitgeber hat euch gar nichts zu sagen, was die Informationsweitergabe von MA an den BR angeht. Ihr seid die Vertreter der Mitarbeiter, seit also auf Information angewiesen. Bitte lest das BetrVG, macht Fortbildungen zu euren Rechten und bezieht klar Stellung gegenüber der GF. Es ist wie überall, es wird versucht den BR klein zu halten.

Gruß Notenhobler

B
betriebsratten

23.06.2006 um 16:31 Uhr

Hallo Ihr beiden.....der AG hebt wohl darauf ab, dass überall im BetrVG steht "Der Arbeitgeber" und wir uns deshalb auch nur an Ihn wenden sollen.....

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