Umzug / Mehrkilometer / Gesetzeslage
Hallo,
als etwas unerfahrendes BRM habe ich meine Probleme mit einem Thema, welches gerade bei uns im Betrieb aktuell ist. Habe nun schon mehrere Stunden gesucht, aber vielleicht auch nach den falschen Worten. Leider habe ich bislang keine Antwort hierzu gefunden, und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Unsere Firma zieht komplett um, es wurde ein Interessenausgleich gemacht, aber kein Sozialplan, da die Mehrheit des Gremium dagegen war. Da die GF sowieso nicht so ganz grün mit dem BR ist, und leider die Mehrheit des Gremium die Hosen voll hat, will man da nicht mit Forderungen kommen. Jetzt wurde ich aber schon gefragt, was denn dann mit den Leuten ist, die dann mehr Kilometer fahren müssen. Eigentlich wird das ja in einem Sozialplan geregelt.
Wenn der BR hier aber keinen Sozialplan macht, kann dann jeder MA selbst die Forderung nach z.B. Vergütung der Mehr-Kilometer stellen?
Wäre euch dankbar, wenn ihr mir hierzu eventuell auch Urteile oder Gesetze nennen könntet.
Community-Antworten (2)
23.10.2013 um 19:59 Uhr
Natürlich kann jeder AN selbst so einen Antrag stellen. Aber ich kenne schon jetzt die Antwort: Pech gehabt.
Wenn der AG dem BR schon einen Sozialplan ausgeredet hat, warum sollte er dann freiwillig zahlen?
24.10.2013 um 10:30 Uhr
Danke gironimo,
also gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Regelung der Mehrkilometer.
Das hat unser toller AG-orientierter BR ja mal wieder gut hinbekommen.
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