Sozialplan für Nachteilausgleich bei Betriebsänderung für Mehrkilometer zum neuen Standort - wer weiß Rat?
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Betrieb zieht Ende März 2006 von Köln nach Remscheid. Das Gebäude in Remscheid ist im Besitz des Konzerns, das Gebäude in Köln ist angemietet. Meine Frage, was steht dem Mitarbeiter als Nachteilausgleich für Mehrkilometer zu. Der Interessenausgleich ist fertig und auch bereits unterschrieben, nur mit den Inhalten des Sozialplanes können wir als Betriebsrat und der Personalchef (Deutschland) nicht einigen.
Community-Antworten (1)
05.12.2005 um 16:30 Uhr
der gestzliche Nachteilsausgleich, regelt nur "Schadenersatz" beim Abweichen des Arbeitgebers vom I.A. oder S.P. Alle anderen "Nachteile" müssen vom BR im I.A. und S.P. geregelt werden, ggf. mit Hilfe der Einigungsstelle. Ein Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich besteht grundsätzlich nicht.
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