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Veröffentlichung der neuen BR-Mitglieder nach Annahme der Wahl durch die Gewählten?

B
Brocki
Nov 2016 bearbeitet

Wahlen mit Zustimmung AG im vereinfachten einstufigen Verfahren durchgeführt (alter BR hatte keine Nachrücker mehr und war zu klein). Öffentliche Stimmauszählung am Montag, 21.10., durchgeführt. Gewählte haben Wahl bereits angenommen. Können wir als Wahlvorstand bereits jetzt veröffentlichen (und nicht erst Montag gem. Fristenrechner)?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

23.10.2013 um 13:20 Uhr

Ihr könnt.

Der Fristenrechner berücksichtigt halt alle Eventualitäten. Wenn aber alles klar ist, müsst Ihr das Wahlergebnis veröffentlichen.

B
Brocki

23.10.2013 um 13:33 Uhr

Danke. Aber selbst im Fitting habe ich dieses Muss nicht gefunden (oder war zu blind).

W
wissbegierig

23.10.2013 um 14:08 Uhr

Fitting § 19 WO Rn 1: Die Namen der BRMitgl. stehen nach §§ 16 und 17 endgültig fest, sobald die Gewählten die Wahl ausdrücklich angenommen haben oder die Erklärungsfrist abgelaufen ist ...

B
Brocki

23.10.2013 um 14:14 Uhr

Cool, ist Paragraph 18. Besten Dank.

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