Fehler bezüglich Betriebsratswahl
Hi guten Abend ich habe ein Anliegen! Wir hatten Montag den 21.10.2013 die erste Betriebsversammlung mit Wahl des Wahlvorstand! Und den Wahlvorschlägen! Heute haben wir als Wahlvorstand ein Fehler bei der Berechnung der Minderheitenquote entdeckt. Wir haben 36 Männer und 10 Frauen und laut Rechner ( Internet) ist ein Sitz für die Frau nicht notwendig ( auch nach nochmaliger Berechnung). Nun meine Frage was ist von Seiten des Wahlvorstand zu tuen kann er einfach das Wahlschreiben ändern. Die Wahl hat noch nicht stattgefunden. Müssen wir alles nochmal neu machen! Oder kann man das einfach korrigieren ? Eine Frau steht auch zur Wahl ansonsten sind es nur Männer? Um nen kleine Rat mit eventuell hinweisen wäre sehr schön und wäre dankbar.
Community-Antworten (4)
23.10.2013 um 08:10 Uhr
Ich verstehe noch nicht ganz Dein Problem. Euer Rechner sagt, keine Minderheit zu beachten und das ist m.E. auch richtig.
23.10.2013 um 09:41 Uhr
Entschuldigung habe mich glaube etwas unverständlich ausgedruckt. Wir hatten die erste Betriebsversammlung am Montag. Im Wahlausschreiben wurde Minderheitsgeschlechtsquote von 1 für die Frauen eingetragen. Diese zahl ist aber fehlerhaft also wir haben uns verrechnet! Da müsste eine 0 rein. Nun meine Frage was ist zu tun? Muss das Wahlausschreiben neu erstellt werden wenn ja wenn ja wie verschieben sich die Termine und fristen? Und müssen wir die erste Betriebsversammlung neu wiederholen? oder bleibt das alles samt der Wahlvorschläge und der Wählerliste bei alten halt nur die Termine werden etwas verschoben?
23.10.2013 um 09:52 Uhr
Ich würde mal sagen, dass das ein heilbarer Fehler ist, vor allem so kurz nach Wahleröffnung. Immerhin ist der Wahlvorstand dafür da, Fehler zu vermeiden, bzw gemachte zu berichtigen. Also neues Wahlausschreiben mit einer Bemerkung, dass ein gefundener Fehler berichtigt wurde.
Aber vielleicht weiß einer von den Kollegen weiteres ...
23.10.2013 um 11:28 Uhr
Ich meine auch, hier solltet Ihr den Fehler korrigieren und eindeutig darauf hinweisen. Die Kandidaten haben sich ja ohnehin schon vor dem Wahlausschreiben gemeldet - das ist sportlich.
Es wird schon kein Jurist hinterm nächsten Baum lauern und ein Geschäft wittern. Selbst wenn es ein Fehler wäre, der zur Anfechtung der Wahl berechtigen würde, muss ja erst einmal einer das Gericht bemühen.
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