Hallo Beärle,
bitte beachte die sehr kurze Antwort von Kölner: In einer BV darf nichts geregelt werden, was im TV geregelt ist oder üblicherweise dort geregelt wird. Die Arbeitszeit/Woche wird üblicherweise in einem TV geregelt, insofern sind Eure Regelungen in der BV gegenstandslos.
Die in der BV geregelte Verteilung der Arbeitszeit auf Mo-Fr dagegen steht. Und das gälte auch für einen "Praktikanten". (Wer macht diese Arbeit eigentlich zur Zeit?)
Erstellt am 22.10.2013 um 06:06 Uhr von Oblatixx
Und jetzt die Antwort auf Deine Frage: Nimm den Haken bei 7 Antworten (den Du ja gesetzt hast) wieder raus.