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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

JAV-MitgliederInnen kandidieren für die BR-Wahl - ist das zulässig?

K
kidock
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! Dürfen Mitglieder der JAV für die Betriebsratswahlen kandidieren -ohne dass sie zuvor ihr JAV-Mandat niedergelegt haben? Und wenn dann von insgesamt 5 MitgliederInnen gleich zwei kandidieren und 1 nach Ausbildungsende ausscheidet, muss dann gleich eine neue JAV gewählt werden?

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Community-Antworten (4)

T
tom

17.03.2006 um 14:13 Uhr

Hallo kidock, zur ersten Frage: auch amtierende BR-Mitglieder kandidieren; Voraussetzung für die Kandidatur ist nicht Mandatslosigkeit!

Für MitgliederInnen (???) gibt es im Normalfall Ersatzmitglieder, oder?

G
gerold

17.03.2006 um 14:26 Uhr

Hallo Kidock, hallo Tom,

ich glaube, dass das Problem weniger die Mandatsträgerschaft war oder ist, sondern vielmehr, ob ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung für den Betriebsrat kandidieren kann?! Und da bin ich mir nicht mehr ganz so sicher, weil gemäß § 61 BetrVG Mitglieder des Betriebsrats für die Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht gewählt werden können - und wie ist das umgekehrt?

R
rainbow1979

17.03.2006 um 16:33 Uhr

Servus!

JAVies dürfen sich zur BR-Wahl aufstellen lassen, müssen aber danach, wenn gewählt, ihr Mandat als JAVie niederlegen.

BRs dürften theoretisch auch (wenn unter 25) zur JAV kandidieren, müßten aber ihr Mandat dann auch niederlegen wenn gewählt, was in dieser Reihenfolge keinen Sinn gibt!

Aber wer´s so will!?

LG rainbow1979

K
Kölner

17.03.2006 um 16:58 Uhr

Das JAV-Mandat muss erst mit tatsächlicher Teilnahme am BR (also nicht wenn man nur benanntes Ersatzmitglied ist) niedergelegt werden.

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