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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kandidieren zur BR-Wahl und zum Wahlvorstand gleichzeitig

M
mrtvl
Dez 2021 bearbeitet

Ich bin im Betriebsrat und bei den nächsten Wahlen möchte ich zum zweiten mal kandidieren. Darf ich denn gleichzeitig auch zum Wahlvorstand kandidieren oder geht das gesetzlich gar nicht?

1.24408

Community-Antworten (8)

C
celestro

08.12.2021 um 19:13 Uhr

Das ist rechtlich nicht zu beanstanden / absolut möglich.

F
Franzi76

08.12.2021 um 22:42 Uhr

Warum sollte das nicht gehen ?

E
enigmathika

09.12.2021 um 11:56 Uhr

Ja, das geht. Oft muss der Wahlvorstand ohnehin aus den Reihen des BR rekrutiert werden, weil sich sonst niemand findet, der dieses Ehrenamt übernehmen möchte.

Aber was meinst Du mit "zum Wahlvorstand kandidieren"? Wenn bereits ein BR besteht, wird der Wahlvorstand von diesem bestellt und nicht gewählt.

M
mrtvl

09.12.2021 um 13:36 Uhr

@Enigmathika

Genau, der Betriebsrat hat ein Schreiben aufgesetzt wodrin; Der Betriebsrat muss mindestens 3 Kollegen zur Durchführung der Wahl als Wahlvorstand bestellen.

Was passiert denn, wenn sich aufeinmal 10 Kollegen dazu bereit erklären? Dann wird zwischen den 10 Kollegen denke ich mal gewählt oder nicht? Also so dass man dann 3-4 Leute für den Wahlvorstand hat.

K
Kjarrigan

09.12.2021 um 14:16 Uhr

Nein, es wird nicht gewählt. Der BR bestimmt den Wahlvorstand und den Wahlvorstand Vorsitzenden durch Beschluss.

N
netteannette

09.12.2021 um 14:38 Uhr

Da wird nix gewählt. Der Betriebsrat bestellt per Beschluss in einer Sitzung den WV der aus 3 Personen und idealerweise 3 Ersatzmitgliedern besteht und bestimmt auch den Wahlvorstandsvorsitzenden. Der BR wird sich sicherlich dafür Kollegeninnen aus den "Bewerbern" aussuchen, wenn es mehr als drei sind, von denen er annimmt, dass sie am besten geeignet sind, die Wahl korrekt durchführen zu können. Oder er nimmt diejenigen, die sich am ärgsten aufgedrängt haben oder oder - es gibt keine Vorschrift (außer natürlich, dass die Mitglieder des WV wahlberechtigt sein müssen) für die Entscheidungsfindung des BR, wer im WV ist. Idealerweise spricht er noch mit den Kollegeninnen, warum er wen für den WV bestellt, muss er ab nicht.

M
mrtvl

12.12.2021 um 22:27 Uhr

Ich habe am Freitag schriftlich dem BRV mitgeteilt, dass ich mich gerne als WV engagieren würde und mich diesbezüglich bewerbe.

Als Antwort kam nur:

Wir hatten mal besprochen, dass sich keiner vom Betriebsrat bewirbt, der sich auch aufstellen lässt zu den BR Wahlen.

Daraufhin habe ich ihn gefragt, wann wir das denn bitte besprochen haben. So eine Absprache sei mir nicht bekannt habe ich ihm gesagt und dass gesetzlich nichts dagegen spricht.

Und danach sagte er mir:

Vor der letzten Wahl haben wir es besprochen. Es spricht auch nichts dagegen aber damit andere nicht auf dumme Gedanken kommen haben wir es so für uns festgelegt.

Aber lustig ist, dass ich vor der letzten Wahl, als das Gremium es für sich so festgelegt hat gar nicht im Gremium war, da es im Moment meine erste Amtszeit im BR ist. Sodass ich es gar nicht wissen konnte, also diese Absprache.

Ich habe schon seit längerem Probleme mit dem BRV und mir kommt es einfach so vor, dass er nicht möchte dass ich im WV bin.

Im Endresultat verzichte ich jetzt auf die Bewerbung zum WV.

C
celestro

13.12.2021 um 09:22 Uhr

naja … wenn der BR das so für sich entschieden hat. Wobei ich überrascht bin, das scheinbar genug Leute (die nicht kandidieren), den Job des WV machen wollen. Aus unserer Firma kenne ich das nicht.

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