Erstellt am 18.10.2013 um 17:40 Uhr von Charlys
Wenn Du ganz einfach deine Überschrift in Tante Google eingibst findest Du u.a.
3.Ersatzmitglieder des Wahlvorstands können sich erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie für ein ausgeschiedenes oder verhindertes Mitglied in den Wahlvorstand nachgerückt sind, auf den besonderen Kündigungsschutz berufen.
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Erstellt am 18.10.2013 um 17:49 Uhr von nicoline
Charlys,
antworte doch einfach nicht mehr, als Du musst, dann würde eine Aufforderung aus Deinem ersten Satz vollkommen reichen und wir müssten hier Deine andauernden, unterschwelligen oder offenkundigen Feststellungen zur Unfähigkeit einzelner user nicht mehr ertragen müssen.
Erstellt am 18.10.2013 um 18:30 Uhr von Charlys
nicoline du bist nun doch die welche hier Fragestellern UNFÄHIGKEIT vorwirft. Ich habe nur einen Hinweis gegeben wie man Antworten findet. Ggf auch schnell und einfacher also hier lange Sätze zu schreiben.
Also eine ganz einfach grundsätzliche Hilfestellung wie sie u.a. auch auf Seminaren gegeben werden. Diese hilft dann auch bei ggf weiteren Fragen. Erspart dann .U. noch weitere lange Fragenstellungen.
Erstellt am 18.10.2013 um 19:12 Uhr von Eumel
Hallo ihr zwei,
ich bedanke mich für die Antwort, hatte mir das schon gedacht, war aber etwas unsicher. Klar kann ich googlen, hab aber gedacht, ich nutze mal dieses Forum. So what.
Aber bitte nicht zanken, ich fand die Antwort voll ausreichend und ok.
Gruß
Eumel