Kündigungsschutz Ersatzmitglieder?
Liebes Forum,
wer kann mir bitte helfen? Kann man den Kündigungsschutz der Ersatzmitglieder verlängern, nachdem der Kündigungsschutz 6 Monaten nach bekannt werden des Wahlergebnisses endet? Oder gibt es eine Möglichkeit, den Kündigungsschutz „hinaus zu zögern“? Vielleicht gibt es gar irgendein Gesetz das dies regelt (gibt es bestimmt, aber welches)? Ich danke Euch wieder einmal für Eure Hilfe.
LG Luette
Community-Antworten (1)
26.10.2006 um 21:09 Uhr
@Lütte, der Kündigungsschutz verlängert sich auf 1 Jahr, wenn das Ersatzmitglied ein reguläres BR-Mitglied vertritt. § 15 Abs. 1 KSchG Das ganze kannst du nachlesen im § 25 Rd. 10 BetrVG Fitting, 22. Auflage
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