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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Produktionsverlagerung

C
Cheeseburger
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns soll ein Teil der Produktion von einem Lieferanten übernommen werden. Sprich - Es sollen nun komplette Module zugekauft werden, anstatt sie von unseren Leuten zusammenschrauben zu lassen.

Wahrscheinlich wird die Aktion "Arbeitsplatzneutral" ausfallen, da der "natürliche Schwund" genutzt werden soll.

Welche Gesetze sind anzuwenden und was muß ich als BR tun?

74901

Community-Antworten (1)

P
Publikumsjoker

18.10.2013 um 17:23 Uhr

"wahrscheinlich" hilft euch nichts, wenn es dann tatsächlich so nicht ist die thematik betrifft die §§ 111 ff BetrVG

die maßnahmen, die der AG treffen will, schreibt man in einen interessenausgleich

ausgleich oder abschwächung von möglichen nachteilen aus einer betriebsänderung regelt man in einem sozialplan,

z.b. auch beschäftigungsgarantien bzw. verzicht auf betriebsbedingte kündigungen für einen bestimmten zeitraum....................

ihr solltet euch sachkundigen rat hinzuziehen (anwalt), was ihr aber vorher mit dem arbeitgeber abstimmen müsst (wenn ihr nicht mehr als 300 arbeitnehmer habt),

verzichtet der arbeitgeber darauf, mit euch einen interessenausgleich abzuschließen, hat jeder arbeitnehmer das recht auf nachteilsausgleich für 12 mo

man sollte daher keinen interessenausgleich vereinbaren, solang man nicht zeitgleich einen sozialplan abschließt

aslo keinesfalls jetzt selber herumstöpseln, wenn man nicht genau weiß, wie es geht, sondern unbedingt sachverständigen anwalt hinzuziehen

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