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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Produktionsverlagerung

B
Beärle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, erstmal vielen Dank für eure Antworten! Sie helfen mir immens weiter.

Folgende Thematik. Eine Firma die zu unserem Konzern gehört wird zur Jahresmitte geschlossen. Die Produktion der Maschinen wird an unseren Standort verlagert. Den Mitarbeitern vor ORT wurden heute in einer BV Ihre Kündigungen ausgesprochen. Verhandlungen mit dem zuständigen BR und Gewerkschaft und des AG sind am laufen. Die Betriebsschließung ist definitiv und lässt sich trotz aller Bemühungen nicht verhindern.

Frage : Um eine möglichst störungsfreie Produktion der Maschinen bei uns im Hause sicherzustellen plant unserere GF die Entsendung von Mitarbeitern aus allen Bereichen um das bis zur Schließung des Werks entsprechende Know-How auf unseren Standort zu transferieren. Das wird Angesichts der oben genannten Aktion bestimmt für Beide kein Zuckerschlecken.

Nun meine Fragen: Wer kennt sich da aus und was gilt als Betriebsrat in diesem Fall speziell bei der Entsendung unsererer MA zu beachten?

Vielen Dank für euere Hilfe

Viele Grüße Beärle

1.11604

Community-Antworten (4)

S
streikbrecher

28.03.2012 um 21:32 Uhr

.....Den Mitarbeitern vor ORT wurden heute in einer BV Ihre Kündigungen ausgesprochen?? ?????????

Wer hat denn hier eine BV verhandelt? Wie Kündigungen zu erfolgen haben, also auch dei MB usw. dürfte ja wohö bekannt sein.

M
monalisa

28.03.2012 um 21:44 Uhr

@Streikbrecher, ich vermute, dass Beärle mit BV keine Betriebsvereinbarung - sondern eine Betriebsversammlung meint....

G
gironimo

29.03.2012 um 10:27 Uhr

Na - wenn der örtliche BR und die Gewerkschaft noch verhandeln, würde ich erst einmal die Ergebnisse abwarten, bzw. mit ihnen im engen Kontakt stehen, um sich abzustimmen.

Meinst Du mit >Entsendung von Mitarbeitern aus allen Bereichen < aus Eurem Haus? Das wären ja je nach Art der Tätigkeiten und der Umstände Versetzungen (prüfen § 95 Abs 3 BetrVG), bei denen der BR zu beteilgen wäre.

B
Beärle

29.03.2012 um 21:53 Uhr

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

gestern wurden sämtliche Mitarbeiter des Tochterunternehmen gekündigt. Die Firma wird abgewickelt. Wir selbst sind auch eine Tochter des Konzern. Die Produktion wird an unseren Standort weitergeführt. Zur Sicherung des vor Ort herrschenden Know How werden Leute unseres Unternehmens dorthin "versendet ".

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