Erstellt am 23.08.2006 um 11:01 Uhr von Kölner
@Careta
Der BR muss über die Betriebsänderung informiert werden und hat ein MBR. Der BR sollte frühest möglich beteiligt sein.
Den WA, naja...sagen wir es so: Der WA interessiert hier nur am Rande.
Es gibt auch einige ArbGer.-Urteile dazu: z.B. ArbGer Stuttgart, AZ: 21 BV 175/04