Produktionsverlagerung - wer muss wann informiert werden ?
Teilw. Produktionsverlagerung ins Ausland, wer (BR oder WA) muß wann informiert werden?
Community-Antworten (1)
23.08.2006 um 13:01 Uhr
@Careta Der BR muss über die Betriebsänderung informiert werden und hat ein MBR. Der BR sollte frühest möglich beteiligt sein.
Den WA, naja...sagen wir es so: Der WA interessiert hier nur am Rande.
Es gibt auch einige ArbGer.-Urteile dazu: z.B. ArbGer Stuttgart, AZ: 21 BV 175/04
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