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Produktionsverlagerung Interessenausgleich und Sozialplan - Sachverständigen bzw. Berater hinzuzuziehen?

Z
zivi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal, benötigen dringend Hilfe! Sind ein Automobilzulieferer mit 290 MA! Sind von grossem Konzern mit 51% übernommen worden! BR besteht aus meist unerfahrenen "Frischlingen"! Unsere Produktion (ca.110 MA) soll schnellstmöglich ins osteuropäische Ausland verlagert werden! Die Geschäftsleitung will in spätestens 2 Wochen mit Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan beginnen! Wir sind nicht gewerkschaftlich organisiert und fühlen uns ein wenig überfordert! Wir haben doch das Recht, auch bei einer Betriebsgrösse von unter 300 MA, einen Sachverständigen bzw. Berater hinzuzuziehen, oder!?

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Community-Antworten (4)

J
Jube

14.03.2007 um 13:13 Uhr

Das Recht hat der BR unabhängig von der Zahl der AN. Also: Beschluss, Info an AG und los!

T
Terrier

14.03.2007 um 13:19 Uhr

Hi,

schau dir mal den §21a an. Weiter §80 Abs. 3 der wird in Bezug auf §111 genannt. Der 111er bezieht sich auf die 300 MA. Der 80er hält sich da offener. Dann auch §112er, hier speziell der 112a da sich dieser auch mit Betrieben unter 300 MA befasst.

Gruß

P
Petrus

14.03.2007 um 13:33 Uhr

und das mit der gewerkscahftlichen Organisation... ruft doch mal bei der IG Metall an. Sicherlich hätte der Gewerkschaftssekretär nach seinem Besuch bei euch gern ein paar unterschriebene Mitgliedsanträge in der Tasche - aber einigen MA sollte es das Wert sein, oder?

R
RolfH

14.03.2007 um 13:41 Uhr

@zivi

die Kollegen haben recht. Selbst wir als erfahrener BR haben in ähnlichen Situationen immer einen RA, Sachverständigen oder Berater hinzugezogen, da die Themen derart weitläufig sind, dass man ohne Beratung nicht auskommt

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