Produktionsverlagerung Interessenausgleich und Sozialplan - Sachverständigen bzw. Berater hinzuzuziehen?
Hallo erstmal, benötigen dringend Hilfe! Sind ein Automobilzulieferer mit 290 MA! Sind von grossem Konzern mit 51% übernommen worden! BR besteht aus meist unerfahrenen "Frischlingen"! Unsere Produktion (ca.110 MA) soll schnellstmöglich ins osteuropäische Ausland verlagert werden! Die Geschäftsleitung will in spätestens 2 Wochen mit Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan beginnen! Wir sind nicht gewerkschaftlich organisiert und fühlen uns ein wenig überfordert! Wir haben doch das Recht, auch bei einer Betriebsgrösse von unter 300 MA, einen Sachverständigen bzw. Berater hinzuzuziehen, oder!?
Community-Antworten (4)
14.03.2007 um 13:13 Uhr
Das Recht hat der BR unabhängig von der Zahl der AN. Also: Beschluss, Info an AG und los!
14.03.2007 um 13:19 Uhr
Hi,
schau dir mal den §21a an. Weiter §80 Abs. 3 der wird in Bezug auf §111 genannt. Der 111er bezieht sich auf die 300 MA. Der 80er hält sich da offener. Dann auch §112er, hier speziell der 112a da sich dieser auch mit Betrieben unter 300 MA befasst.
Gruß
14.03.2007 um 13:33 Uhr
und das mit der gewerkscahftlichen Organisation... ruft doch mal bei der IG Metall an. Sicherlich hätte der Gewerkschaftssekretär nach seinem Besuch bei euch gern ein paar unterschriebene Mitgliedsanträge in der Tasche - aber einigen MA sollte es das Wert sein, oder?
14.03.2007 um 13:41 Uhr
@zivi
die Kollegen haben recht. Selbst wir als erfahrener BR haben in ähnlichen Situationen immer einen RA, Sachverständigen oder Berater hinzugezogen, da die Themen derart weitläufig sind, dass man ohne Beratung nicht auskommt
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