Erstellt am 17.10.2013 um 07:31 Uhr von uller
So ein Blödsinn. Seminar ist Betriebsratsarbeit. Betriebsratsarbeit hat Vorrang vor deiner geschuldeten Arbeitspflicht. Dann müsste er ja auch verhindern, wenn du wieder arbeiten willst. Laß in doch klagen, wenn er meint recht zu haben. Manche AG merken wirklich nichts:(
Erstellt am 17.10.2013 um 08:01 Uhr von Kölner
...und wir fragen uns wieder, uller, ob solche Seminare an Personen oder Betriebsrat gebunden sind.
Wollen wir hoffen, dass der BR nicht zwischenzeitlich einen Deal gemacht hat.
Erstellt am 17.10.2013 um 08:25 Uhr von BRMtgl
Kölner, wenn der BR beschlossen hat, dass das BRM Maier zum Seminar fährt, gilt erstveinmal dieser Beschluss. Dann könnte zwar der BR mit einem erneuten Beschluss die Sache ändern aber nicht per Deal. Der erneute Beschluss wäre dann aber ja dem BRM bekannt.
Erstellt am 17.10.2013 um 08:50 Uhr von gironimo
Das der BR zwischenzeitlich ein Deal gemacht hat, dürfte auszuschließen sein. Sonst hätte der BRV ja nicht gesagt, dass gefahren werden kann.
Darum ja - Du kannst fahren. Möge sich der Vorgesetzte beim AG über die Rechtslage informieren.
Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der überstandenen Arbeitsunfähigkeit und dem Seminar.
(Man weiß ja nicht, welches Selbstverständnis der Vorgesetzte von Seminaren hat - vielleicht denkt er an getarnte Lustreisen oder ähnliches. Er kennt halt keine BR-Seminare, wo es um die Vermittlung von Wissen geht.)
Erstellt am 17.10.2013 um 14:01 Uhr von datelchen
Leider konnte ich nur eine Antwort als "hilfsreichste"auswählen...Auch an die anderen vielen Dank!!!Und-geronimo-lustich,genau so hat's mein Vorgesetzter ausgedrückt..Lustreise...na ja,ich bin jetzt auf jeden Fall beruhigt und werde am Montag mit gutem Gewissen zum Seminar fahren!! ;-)