Erstellt am 16.10.2013 um 19:18 Uhr von Charlys
8 Std. für ein 3er BR wenn nichts besonders vorliegt sehe auch ich als sehr sehr anspruchsvoll an. Der AG könnte das ArbG anrufen und dann müsste sich der BR ggf vor dem Richter erklären.
Erstellt am 16.10.2013 um 19:31 Uhr von AlterMann
Habt Ihr denn soviel zu tun? Dann könnt Ihr das doch mit ein paar Stichworten an den AG auch vertreten. (Z.B. Vorbereitung/Entwurf einer BV, etliche Beschwerden, die Ihr Euch erstmal anhören wollt, Vorbereitung eines Umzugs oder, oder.
Und wenn Ihr nicht so viel zu tun habt, dann macht die Sitzung halt kürzer und teilt Eurem Chef das mit, z.B.: "Entgegen unserer ursprünglichen Annahme fällt vermutlich doch nicht soviel Arbeit an wie veranschlagt..."
Einfach die Zeit im BR abbummeln ist jedenfalls nicht in Ordnung und gibt auch bei den Kollegen schnell ein negatives Bild..
Erstellt am 16.10.2013 um 19:55 Uhr von gironimo
Ob viel zutun ist, hat nicht der AG zu beurteilen, sondern allein der BR selbst im pflichtgemäßen ermessen.
BR-Arbeit besteht ja nun nicht nur aus "sich beschweren". (Außerdem könnt Ihr ja gerade diese Beschwerden am Freitag vorbereiten wollen). Ihr könnt ja z.B. von Eurem Initiativrecht gebrauch machen wollen und bereitet eine BV zur Verhandlung vor - oder es steht eine Betriebsversammlung vor und und und....
Ich würde an Eurer Stelle noch einmal in Euch gehen und eben diese erforderliche Abwägung nach pflichtgemäßen Ermessen vornehmen, ob Ihr einen ganzen Tag braucht.
Wenn ja, zeigt Eurem AG Euer Unverständnis und macht die Sitzung; wenn nein, verkürzt sie auf 14.00 Uhr oder sonst wie.
Erstellt am 16.10.2013 um 21:04 Uhr von seesee
Ich finde, die Sitzung ist zu kurzfristig angesetzt worden. Ich würde am Freitag nur die ganz wichtigen Themen bearbeiten und den Rest in einer Sitzung bearbeiten, die rechtzeitig anberaumt wurde. Vlt. könnt Ihr Euch auf eine regelmäßige Sitzung alle zwei Wochen mit dem Chef einigen, z. B. jeden 1. und 3. Freitag im Monat...