Verbotene Bereiche im Betrieb
Wir haben einen Bereich der verboten ist für unbefugte.(wegen Stablerverkehr zwichen Hochregalen)der BR ist nachdem kein Stabler mehr herumgefahren ist ,durch diesen Bereich gelaufen und wollte sich mal (rein Informativ)umschauen.Es wurde uns verboten(mit eiem heiden Geschrei)Wir würden Arbeitsschutzmaßnahmen missachten.Frage:haben wir nicht das Recht auch in solche Bereich zu schauen?meines erachtens schon.Ergibt sich doch aus dem BetrVG .Ich habe auch etwas endeckt was Sicherheitsrelevant werden könnte.
Community-Antworten (5)
16.10.2013 um 19:41 Uhr
Es gibt für den BR eigentlich keine vetbotenen Bereiche, aber er muss sich ggf anmelden. Fragt doch einfach den Schreier nach der Rechtsgrubdlage und ihr hätteces gerne schriftlich um es als BR eurem Anwalt geben zu können. Der BR hat weiter ja auch ein Mitglied im ASA
16.10.2013 um 19:55 Uhr
Erst einmal hat in einem Hochregallager keiner etwas zu suchen. Auch ein Betriebsrat nicht. Macht einen Termin mit dem Verantwortlichen, der dann auch dafür sorgt, dass alle (wirklich alle!) Bediengeräte ausgefahren und abgeschalten sind (und auch nicht eingeschalten werden können!), und dann macht euren Rundgang. Alles andere ist verantwortungslos und gerade ein BR sollte Vorbild sein.
16.10.2013 um 20:34 Uhr
Ich sehe das eigentlich genauso wie Charlys,es gibt ein BR Mitglied im ASA,wo einige glauben das wäre ausreichend.
und @Oblatixx
zwecks der Arbeitssicherheit,wir haben außer Stabler keine Geräte in diesen Regalen. Ich habe leider vergessen zu schreiben daß im Lager bereits Feierabend war.Also kann von irgendeiner Gefärdung keine Rede sei. ES iet auch kein typisches Hochregallager.
16.10.2013 um 21:18 Uhr
Gut, ich kenne eure Gegebenheiten nicht. Ich bin von einem Hochregallager ausgegangen und da herrschen eben andere Vorschriften.
16.10.2013 um 21:40 Uhr
Es gibt durchaus Bereiche, in der der BR (wie alle anderen AN die dort nicht arbeiten) nicht einfach hineingehen kann. Allerdings muss es dem BR ermöglicht werden (bis auf wenige Ausnahmen).
Also denke ich auch, der beste Weg ist: Sich anmelden.
Eigentlich sollte der BR auch die Bereiche im Betrieb kennen, wo Zugangsbeschränkungen bestehen.
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