Verbotene Fragen - Wie reagiert der Betriebsrat auf verbotene Fragen?
Wie reagiert der Betriebsrat auf verbotene Fragen?
Community-Antworten (6)
10.12.2008 um 12:18 Uhr
wer fragt denn wen und wie?
da brauch man schon etwas mehr Sachverhalt
10.12.2008 um 12:21 Uhr
@kolo, und vor allem WAS wird gefragt?
10.12.2008 um 12:58 Uhr
@kolo, mit verbotenen antworten .-))
was ist den Verboten ? alles was nicht erlaubt ist ??
wer wurde den verboten befragt ???
10.12.2008 um 16:14 Uhr
wir haben einen auftrag in der schule über vorstellungssgesprächn bekommen und unsere aufgabe is es herauszufinden was arbeitgeber den arbeitnehmer fragen darf und was nicht ...und wenn der arbeitgeber "verbotene fragen " stellt wie der bundesrat dazu reagiert..
10.12.2008 um 17:14 Uhr
In diesem Fall darf der Arbeitnehmer lügen. Ist es z.B. bei einem Vorstellungsgespräch die Frage "Sind Sie schwanger?" (diese Frage ist unzulässig), darf die betroffene Person mit nein antworten, obwohl sie es vielleicht doch ist. Du musst auf diese fragen nicht antworten. Ein dezenter Hinweiß das diese Frage unzulässig ist und weiter im Text.. (ich weiß, die Realität sieht meist anders aus)
10.12.2008 um 18:37 Uhr
Zum einen hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht beim Einstellungsboden, also bei den schriftlichen Fragen.
Zum anderen gib einfach mal in eine Suchmaschine ein "Einstellung verbotene Fragen" und dann werden Sie geholfen.
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