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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verbotene Fragen - Wie reagiert der Betriebsrat auf verbotene Fragen?

K
kolo
Jan 2018 bearbeitet

Wie reagiert der Betriebsrat auf verbotene Fragen?

4.34406

Community-Antworten (6)

G
ganther

10.12.2008 um 12:18 Uhr

wer fragt denn wen und wie?

da brauch man schon etwas mehr Sachverhalt

M
Mona-Lisa

10.12.2008 um 12:21 Uhr

@kolo, und vor allem WAS wird gefragt?

W
Waschbär

10.12.2008 um 12:58 Uhr

@kolo, mit verbotenen antworten .-))

was ist den Verboten ? alles was nicht erlaubt ist ??

wer wurde den verboten befragt ???

K
kolo

10.12.2008 um 16:14 Uhr

wir haben einen auftrag in der schule über vorstellungssgesprächn bekommen und unsere aufgabe is es herauszufinden was arbeitgeber den arbeitnehmer fragen darf und was nicht ...und wenn der arbeitgeber "verbotene fragen " stellt wie der bundesrat dazu reagiert..

W
Wichtel

10.12.2008 um 17:14 Uhr

In diesem Fall darf der Arbeitnehmer lügen. Ist es z.B. bei einem Vorstellungsgespräch die Frage "Sind Sie schwanger?" (diese Frage ist unzulässig), darf die betroffene Person mit nein antworten, obwohl sie es vielleicht doch ist. Du musst auf diese fragen nicht antworten. Ein dezenter Hinweiß das diese Frage unzulässig ist und weiter im Text.. (ich weiß, die Realität sieht meist anders aus)

B
betriebsratten

10.12.2008 um 18:37 Uhr

Zum einen hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht beim Einstellungsboden, also bei den schriftlichen Fragen.

Zum anderen gib einfach mal in eine Suchmaschine ein "Einstellung verbotene Fragen" und dann werden Sie geholfen.

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