Erstellt am 16.10.2013 um 10:04 Uhr von Pjöööng
Bei der Anfechtung selber ändert sich erst einmal gar nichts, bis ein Gericht rechtskräftig entschieden hat. Da eine gerichtliche Entscheidung nicht über Nacht zu erwarten ist, wird bei Rechtskraft der arbeitsgerichtlichen Entscheidung in aller Regel sowieso die Amtszeit des alten BR abgelaufen sein.
Falls die Amtszeit des alten BR tatsächlich noch nicht abgelaufen sein sollte, hängt es vom Richterspruch ab, was passiert. Ist die Wahl des neuen BR nichtig, dann wäre die Situation so, als ob mie neu gewählt wurde, ist es hingegen nur eine erfolgreiche Anfechtung, dann wird wohl der neue BR im Amt bleiben bis ein neuer BR gewählt ist.
Erstellt am 16.10.2013 um 10:08 Uhr von gironimo
Der BR-Wechsel läuft erst einmal wie geplant. Die Amtszeit des alten BR endet, der neue übernimmt. Ob die Wahl nicht ok war, wird irgendwann ein Gericht entscheiden. So lange ist aber nach dem Wechsel der neue im Amt.