neuer BR aber Wahlanfechtung
Hallo, mal eine Frage: es gab Neuwahlen und der neue BR soll nächste Woche den Dienst antreten(konstituieren). Nun hat da Jemand die Wahlen am Gericht angefochten. Wie verhält es sich, mit dem aktuellen BR? muß der im Amt bleiben bis die Wahlanfechtung geklärt wurde (wenn ein triftiger Grund gibt dann müsste es eigentlich eine Wahlwiederholung geben) oder führt trotzdem der neuer BR die Geschäfte bis Neuwahlen gibt und dann gibt es eben einen (dritten) neuen BR???
Community-Antworten (2)
05.01.2012 um 17:28 Uhr
@Pilas Der BR, der neu gewählt wurde ist im Amt. Ob die Wahlanfechtung durchkommt oder nicht entscheidet das Gericht. Möglicherweise gibt es dann wieder einen neuen BR aber keinen "Dritten".
05.01.2012 um 23:34 Uhr
Ergänzend: Wenn der zur Wahlanfechtung angeführte Grund derart trifftig ist das tatsächlich zu erwarten ist das die Anfechtung durchkommt bzw. sogar die Nichtigkeit der Wahl im Raum steht, so sollte der BR darüber nachdenken seinen Rücktritt zu beschließen und Neuwahlen einzuleiten.
Mit "trifftig" meine ich aber echte "Hämmer": Vollkommen falsche Stimmzettel (falsche Kandidaten, zusammegefasste Listen, etc.) Wähler die gar nicht dem Betrieb angehören Betriebsangehörige die nicht wählen durften Wahlmanipulation etc.
Nicht etwa: Schreibfehler bei den Namen der Kandidaten oder bei dem Arbeitsort Streitigkeiten über Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Stimme etc.
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