Erstellt am 05.01.2012 um 16:28 Uhr von Kölner
@Pilas
Der BR, der neu gewählt wurde ist im Amt. Ob die Wahlanfechtung durchkommt oder nicht entscheidet das Gericht. Möglicherweise gibt es dann wieder einen neuen BR aber keinen "Dritten".
Erstellt am 05.01.2012 um 22:34 Uhr von rkoch
Ergänzend: Wenn der zur Wahlanfechtung angeführte Grund derart trifftig ist das tatsächlich zu erwarten ist das die Anfechtung durchkommt bzw. sogar die Nichtigkeit der Wahl im Raum steht, so sollte der BR darüber nachdenken seinen Rücktritt zu beschließen und Neuwahlen einzuleiten.
Mit "trifftig" meine ich aber echte "Hämmer":
Vollkommen falsche Stimmzettel (falsche Kandidaten, zusammegefasste Listen, etc.)
Wähler die gar nicht dem Betrieb angehören
Betriebsangehörige die nicht wählen durften
Wahlmanipulation
etc.
Nicht etwa:
Schreibfehler bei den Namen der Kandidaten oder bei dem Arbeitsort
Streitigkeiten über Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Stimme
etc.