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Arbeitsvertrag im Widerspruch zur geltenden BV

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Lurchi
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns steht die Übernahme der Azubi`s an. Nun haben sie vom AG einen AV vorgelegt bekommen, in dem einiges im Gegensatz zu unseren BV´s geregelt ist. So sollen sie beispielsweise auf Std.-Lohn -Basis arbeiten, obwohl in unserer BV der Festlohn geregelt ist. Vor ca. 2 Jahren haben wir uns mit dem AG auf einen Standart-AV geeinigt, den auch alle MA unterschrieben haben. Dieser soll nun aber nicht mehr zum Einsatz kommen. Alle MA erhalten Urlaubs und Weihn.Geld - die neuen MA sollen aber nur eines von beiden in ihren Lohn eingerechnet bekommen. Können wir uns als BR gegen derartige AV aussprechen, oder liegt das in der Vertrags-Freiheit ? Vielen dank schon mal.

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Community-Antworten (4)

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gironimo

15.10.2013 um 17:32 Uhr

Ich denke, hier gilt die Vertragsfreiheit (Arbeitsverträge: Individualrecht). Zu prüfen wäre außerdem, ob Ihr betrieblich "nur" Entgeltgrundsätze im Sinne des §87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG geregelt habt oder auch in den § 77 Abs. 3 BetrVG (Tarifvorbehalt) eingegriffen habt - was nicht geht.

G
ganther

15.10.2013 um 17:40 Uhr

bei der uNterschrift kann man erst einmal recht wenig machen.... aber ggf. bei der Umsetzung des Arbeitsvertrages (insbesondere Entlohungsform)

Wie ist den Weihnachts und Urlaubsgeld bei Euch geregelt?

C
Charlys

15.10.2013 um 17:52 Uhr

Wenn in der BV über den ArbV hinausgehendes positiv geregelt ist und die BV hier keine Beschränkungen betreffend der Anwendbarkeit hat, gilt die BV für alle, auch die neuen AN. Mindestetend im Rahmen des Günstigkeitsprinzip weiter wäre zu prüfen ob ggf Einschränkungen im ArbV überhaupt der AGB Kontrolle entsprechen/standhalten. Dürfte hier zu bezweifeln sein. Denn neue AN dürfte wohö vor der Unterschrift nicht über die BVn aufgeklrt worden sein. Also BR und AN müssten ggf auf Einhaltung der BV klagen.

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Lurchi

15.10.2013 um 22:32 Uhr

Weihn.Geld und Url.Geld sind bei uns im AV geregelt. Wir sind ohne Tarifbindung-nur mit Anlehnmung a.d. TV bzgl.der Lohnerhöhungen. Kann der BR hier auf Einhaltung der BV klagen oder ist das Individualrecht (AN)? Einschränkungen im AV der AGB Kontrolle standhalten???? Könnte ich das etwas genauer haben? Bezieht sich das beispielsweise auf sittenwidrige AV?

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