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Ein neuer JAV-Vorsitzender sucht Antworten

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FloShu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen. Seit dem 05.12.2012 bin ich Vorsitzender JAV in unserer Firma. Im Januar ist es soweit und ich habe meine Abschlussprüfung. Trotz mehrmaligen Nachfragens in der Perso, weiß ich immer noch nicht wie meine weitere Zukunft im Unternehmen aussehen wird. Meine Noten sind Klasse und aussreichend Arbeit ist auch vorhanden.

Unser Betriebsratsvorsitzende ist sehr gut mit der Personalchefin (die fast nie in der Firma ist und deswegen leider keine Ahnung von den Geschehnissen im Unternehmen hat und sich dadurch sehr leicht von anderen beeinflussen lässt) befreundet, dadurch wird alles was in der Betriebsratsbesprechung diskutiert wird, früher oder später eh weiter nach oben geleitet. Zudem ist unsere "sehr erfahrener" BRV fest davon überzeugt das die JAV keinerlei Rechte hat und mehr oder weniger eine "Spaßveranstaltung" ist damit die Azubis glücklich sind. Also kann ich leider keine Hilfe von unseren Betriebsrat erwarten...

Nun meine eigentliche Frage: -Was hat es nun mit dem §78a betrvg auf sich? Muss ich dann jetzt in die Personalabteilung gehen und dort den im Paragrafen beschrieben, Antrag abgeben und abwarten was sich tut? -Was ist wenn die Firma mir einen unbefristeten Vertrag anbietet aber zu einem lächerlichen Lohn? -Was ist wenn sich nach dem Einreichen meines Antrags nichts tut und die ganze Sache vor Gericht endet, wer bezahlt die ganzen Kosten? (Sind meines Wissens nach nicht in einer Gewerkschaft)

Ich freue mich wirklich auf eure Antworten.

Bis dahin und schon mal herzlichen Dank!

2.26206

Community-Antworten (6)

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Charlys

15.10.2013 um 13:44 Uhr

:-(((( Also Vorsitzender der JVA solltest Du dir einegntlich diese Fragen selbst bentworten können. Du bist doch auch wohl geschult.

(Sind meines Wissens nach nicht in einer Gewerkschaft) Bist Du nun Mitglied der Gewerkschaft? Wenn nein dann sofort ändern, denn dann bekommst Du bekanntlich von dieser Unterstützung

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FloShu

15.10.2013 um 13:53 Uhr

Hey, danke für die fixe Antwort. Geschuld nur mehr oder weniger. Meine Schulung hat in der Kanzlei des Anwaltes der Firma stattgefunden und als wäre das nicht schon genug, saß der BRV noch als "Wachhund" neben mir...

Nein, bin leider nicht Mitglied in einer Gewerkschaft

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Lurchi

15.10.2013 um 16:36 Uhr

Klar, schnellstmöglichst Antrag stellen. Was deine Bedenken hinsichtlich der Eingruppierung angehen, so muß es vergleichbare MA geben. Demnach kann dich dein AG nur zu einem vergleichbaren Lohn eingruppieren. Ansonsten ist das ein einklagbarer Anspruch-falls dich dein BR hierbei nicht unterstützt. Viel Erfolg.

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gironimo

15.10.2013 um 18:49 Uhr

Auch von mir: Den Antrag auf Weiterbeschäftigung umgehend selber schriftlich stellen.

Wenn Du nicht korrekt eingruppiert wirst oder es Probleme mit dem Arbeitsvertrag gibt, müsstest Du ohnehin selbst den Rechtsweg geschreiten (Individualrecht). Im Prinzip könntest Du im Fall der Fälle zum Arbeitsgericht gehen und dort ohne Anwalt selbst Klage einreichen. Dann müsstest Du nur geringe Gerichtsgebühren zahlen.

Ein Anwalt kostet natürlich etwas mehr. Einen Rechtsbeistand zu haben, ist aber immer besser. Darum ist es ratsam, ebenfalls unverzüglich in die Gewerkschaft einzutreten. Dort bekommst Du Rechtsschutz und begründest durch Deine Mitgliedschaft auch den Anspruch auf tarifgerechte Bezahlung.

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FloShu

15.10.2013 um 21:24 Uhr

Erstmal danke für die vielen Antworten, ihr seit klasse!

"Dort bekommst Du Rechtsschutz und begründest durch Deine Mitgliedschaft auch den Anspruch auf tarifgerechte Bezahlung."

Wenn ich einer Gewerkschaft beitreten würde, müsste der Arbeitgeber mich dann nach Tarif bezahlen auch wenn das Unternehmen nicht tariflich gebunden ist? Eigentlich doch nicht oder?

Muss ich einer bestimmte Zeit einer Gewerkschaft angehören, damit ich ggf. auf den Rechtsschutz zurückgreifen kann?

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Hoppel

16.10.2013 um 11:58 Uhr

@ All

Das Dümmste was ein JAVler tun kann ist, den Antrag auf Übernahme gem. § 78a BetrVG schnellstmöglich/frühzeitig stellen!

@FlohShu

Google mal "Handlungshilfe zur Übernahme vonJAV-Mitgliedern gemäß § 78 a BetrVG"

In dem Leitfaden der IGM findest Du alle Antworten, die Du brauchst!

"Wenn ich einer Gewerkschaft beitreten würde, müsste der Arbeitgeber mich dann nach Tarif bezahlen auch wenn das Unternehmen nicht tariflich gebunden ist?

Ob ein Tarif greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So gibt es allgemeinverbindliche Tarifverträge, die Geltung eines TV kann per Bezugsklausel in einem AV vereinbart werden etc..

"Muss ich einer bestimmte Zeit einer Gewerkschaft angehören, damit ich ggf. auf den Rechtsschutz zurückgreifen kann?"

Ja!

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