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Wahlvorstand und Elternzeit

B
BRVTourismus
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, wir haben einige Kollegen in Elternzeit. Dürfen diese sich als Wahlvorstand melden?

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

15.10.2013 um 10:21 Uhr

Im Prinzip ja. der Wahlvorstand wird aber vom BR benannt. Ob das sinn voll ist Wahlvorstand in Elternzeit bezweifle ich allerdings. Der Wahlvorstand sollte während der gesamten Dauer der Wahl, nicht nur am Wahltag, anwesend sein.

G
gironimo

15.10.2013 um 10:41 Uhr

Ob das funktioniert, müsst Ihr entscheiden. Da Elternzeitler durchaus auch während der Elternzeit arbeiten dürfen, warum nicht auch Wahlvorstand. Ob es praktisch funktioniert, müssen die betroffenen Kollegen dann schon sagen können. Wie rolfo schon schreibt. Die Tätigkeit des Wahlvorstands erfordert auch die Anwesenheit im Betrieb.

Aber der Wahlvorstand muss ja nicht aus drei Elternzeitler bestehen, wenn diese nicht die Möglichkeit haben, im erforderlichen Umfang in den Betrieb zu kommen.

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