Erstellt am 15.10.2013 um 08:21 Uhr von rolfo
Im Prinzip ja. der Wahlvorstand wird aber vom BR benannt.
Ob das sinn voll ist Wahlvorstand in Elternzeit bezweifle ich allerdings. Der Wahlvorstand sollte während der gesamten Dauer der Wahl, nicht nur am Wahltag, anwesend sein.
Erstellt am 15.10.2013 um 08:41 Uhr von gironimo
Ob das funktioniert, müsst Ihr entscheiden. Da Elternzeitler durchaus auch während der Elternzeit arbeiten dürfen, warum nicht auch Wahlvorstand. Ob es praktisch funktioniert, müssen die betroffenen Kollegen dann schon sagen können. Wie rolfo schon schreibt. Die Tätigkeit des Wahlvorstands erfordert auch die Anwesenheit im Betrieb.
Aber der Wahlvorstand muss ja nicht aus drei Elternzeitler bestehen, wenn diese nicht die Möglichkeit haben, im erforderlichen Umfang in den Betrieb zu kommen.