Hallo zusammen,

hätte mal wieder eine Frage. Folgende Gegebenheiten:

Ein Betriebsteil wurde vor ca 3 Jahren von A nach B gelegt. Nun hat man gemerkt, dass dies eher kontraproduktiv war, und zu dem höhere Kosten verursacht, obwohl dadurch eigentlich Kosten eingespart werden sollten. BR gab es zu dieser Zeit noch nicht.
Nun ist mittlerweile ein BR aktiv und man möchte nun den Betriebsteil wieder von B nach A zurück legen.
Es geht um eine Entfernung von ca 30 km einfachem Weg. Es sind keine betriebsbedingten Kündigungen zu erwarten.

Viele Kolleginnen und Kollegen waren damals ja glücklich darüber, dass sie nun nicht mehr so weit fahren müssen. Andere haben sich natürlich aufgeregt, weil sie weiter fahren mussten.
Nun ist es natürlich anders herum.

Nun die Frage zur Kilometerpauschale, zwecks Sozialplan. Ich gehe davon aus, dass die Mehrkilometer für Hin- und Rückfahrt gelten. Eine andere Stimme sieht dies nicht so und meint, dass nur der einfache Mehrweg zählt.

Könnte mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen?