Verlagerung / Sozialplan / Kilometer
Hallo zusammen,
hätte mal wieder eine Frage. Folgende Gegebenheiten:
Ein Betriebsteil wurde vor ca 3 Jahren von A nach B gelegt. Nun hat man gemerkt, dass dies eher kontraproduktiv war, und zu dem höhere Kosten verursacht, obwohl dadurch eigentlich Kosten eingespart werden sollten. BR gab es zu dieser Zeit noch nicht. Nun ist mittlerweile ein BR aktiv und man möchte nun den Betriebsteil wieder von B nach A zurück legen. Es geht um eine Entfernung von ca 30 km einfachem Weg. Es sind keine betriebsbedingten Kündigungen zu erwarten.
Viele Kolleginnen und Kollegen waren damals ja glücklich darüber, dass sie nun nicht mehr so weit fahren müssen. Andere haben sich natürlich aufgeregt, weil sie weiter fahren mussten. Nun ist es natürlich anders herum.
Nun die Frage zur Kilometerpauschale, zwecks Sozialplan. Ich gehe davon aus, dass die Mehrkilometer für Hin- und Rückfahrt gelten. Eine andere Stimme sieht dies nicht so und meint, dass nur der einfache Mehrweg zählt.
Könnte mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
Community-Antworten (3)
14.10.2013 um 15:48 Uhr
Sozialplanverhandlungen sind eben Verhandlungen. Daher ist es eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Der Sozialplan soll die (finanziellen) Belastungen ausgleichen bzw. mildern. Daher würde ich nicht mit dem steuerlichen Regeln der Kilometerpauschale ins Rennen gehen sondern mit den eher realistischen Sätzen des Reisekostenrechts (also dann auch für Hin.- und Rückfahrt)
Was rauskommt muss man immer sehen. Wir haben uns letztendlich auf 100% Kostenübernahme von Fahrkarten im öffentlichen Nahverkehr geeinigt. Das war der Kompromiss in der Einigungsstelle. Das kam als Vorschlag des Vorsitzenden und war sicher der Tatsache geschuldet, dass unser AG auch sonst einen Zuschuss für das öffentliche Verkehrsmittel gibt
14.10.2013 um 15:54 Uhr
eben, alles verhandlungssache die möglichen nachteile sind ja auch nicht nur die kilometer an sich nur mal als beispiel, wenn es bloß 2 oder 3 kilometer wären, aber die öffentlichen verkehrsmittel fahren so blöd, daß man 1 std länger braucht, um hinzukommen oder man steht gerade in den 2 kilometern voll im stau
14.10.2013 um 20:57 Uhr
Was damals war ist unerheblich. Jetzt haben AN Nachteile, und dafür gilt es eine Regelung zu finden. Und da kann man in der Tat alles mögliche verhandeln. Also z.B. die Kostenübernahme für die mehr gefahrenen Kilometer und /oder Kosten des ÖPNV. Unter Umständen käme auch die Übernahme von Umzugskosten u.s.w. in Frage und sonstige Zusatzkosten.
Ihr solltet da eine gründliche Aufstellung anfertigen, wer welche Nachteile hat.
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