W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kilometer Abrechnung bei freigestelltem BR Mitglied

B
Balance
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

zurzeit fahre ich von meiner Dienststelle 2-3x die Woche ins BR Büro um BR-Tätigkeiten zu übernehmen. Diese, für mich zusätzlichen Kilometer, notiere ich und lasse sie von meinem Arbeitgeber problemlos erstatten. In Zukunft wird es so aussehen, das ich als BR Mitglied für die BR Arbeit freigestellt bin. D.h. meine reguläre Arbeitsstelle wird von mir nicht mehr besucht und und das BR Büro wird mein täglicher Arbeitsplatz. Wie sieht es nun mit den für mich zusätzlichen Kilometern aus, die ich ohne BR Tätigkeit nicht hätte? Muss der AG mir diese weiterhin erstatten oder muss ich mir diese Kilometer (16 km - täglich) selber ans Bein binden??

Herzlichen Dank für eure Mühe!

Nachtrag: Ich habe eine 3/4 Stelle, werde dann mit 1/2 Stelle freigestellt sein. Durch weitere BR Tätigkeiten, bin ich dann zwar nicht mehr an meinem alten Arbeitsplatz tätig, meine Stelle wird trotzdem freigehalten.

87202

Community-Antworten (2)

P
Petrus

19.07.2010 um 11:48 Uhr

Das ist als freigestelltes BR-Mitglied leider dein Privatvergnügen. Zum Nachlesen: BAG, Beschluss v. 13.6.2007 – 7 ABR 62/06

U
Ulrik

19.07.2010 um 12:00 Uhr

@Balance Für Dich ändert sich mit der Freistellung dein Arbeitsort. Die bisherigen Kilometer hast Du abrechnen können, weil zu zusätzlich zu deinem regulären Dienstort einen Weiteren aufgesucht hast. Die jetzige Situation kommt m. E. einer Versetzung gleich.

Aber Dir bleibt ja die Option, die gesamten Kilometer beim Steuerausgleich anzugeben.

Ihre Antwort

Verwandte Themen