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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Trockene Hose

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TimoSv
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ich völlig durchnässt auf der arbeit bin, Habe dann irgendein Recht auf meine trockene Hose aus meinem Spind?

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Community-Antworten (5)

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gironimo

12.10.2013 um 15:10 Uhr

Das fällt in den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ich würde hier auf die §§ 2 - 4 ArbSchG zurückgreifen.

Die Argumentation ist doch klar: Nasse Hose = Gefahr auf Erkältungskrankheiten Mapßnahme zur Gestaltung der Arbeit zum Gesundheitsschutz: Hose wechseln

(Ich hoffe, jetzt kommt nicht die Diskussion auf, warum die Hose naß war)

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Watschenbaum

12.10.2013 um 15:48 Uhr

ich nehme an, Spind und Arbeitsstelle liegen ziemlich weit auseinander ? Baustelle oder so ? sonst gäbe es ja kein Problem, sich schnell mal umzuziehen

§ 275 BGB Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.

das heißt, es wäre unzumutbar zu verlangen,, mit völlig durchnässter Kleidung weiterzuarbeiten

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TimoSv

12.10.2013 um 19:31 Uhr

Nein, wir arbeiten nicht auf der baustelle. Ist aber gut vergleichbar, weil wenn die bauarbeiter auf dem 4.og arbeiten und die trockene hose unten im auto auf m parkplatz wartet. Das problem ist der chef, den wäre sogar die zeit zu teuer wenn wir Hose am Mann hätten..

Ich habe noch nicht in der gesetzebuchsammlung nachgeschaut, aber kann ich mich auf das bgb berufen , wenn im ArSchG schon etwas geregelt ist?

Danke

W
Watschenbaum

12.10.2013 um 20:09 Uhr

ich halte hier, wenn schon der gesunde Menschenverstand bei manchen "Chefs" in manchen Branchen völlig fehlt, das BGB für sinnvoller, aber sich darauf vor Ort zu berufen, wird nicht viel helfen: das Problem wird weiterhin der Chef sein, den das nicht juckt, was irgendwo im Gesetz steht........

da gibts bloß, darauf zu pfeifen und sich trotzdem umzuziehen (im Bewusstsein, selbst wenn der Chef abmahnt oder kündigt, wäre dein Verhalten kein kein Grund, der soetwas rechtfertigen würde) oder aus Angst durchnässt weiterarbeiten

aber in Kleinbetrieben und/oder in der Probezeit bzw. den ersten 6 Mo, ist man relativ schutzlos, was den Erhalt des Jobs anbelangt, das muß man leider berücksichtigen

H
Hartmut

12.10.2013 um 21:34 Uhr

Hallo TimoSv, da gironimo wieder einmal alles Wichtige und Richtige gesagt hat, gestatte bitte eine Frage rein interessehalber: Wenn du wirklich völlig durchnässt bist, inwiefern reicht dir eine trockene Hose?

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