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Hose eingerissen. Was nun?

H
Hansen
Feb 2025 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter in der Firma hat beim schleppen vom einem Ständer, sich die Hose aufgerissen an einer scharfen Kante. Muss der AG dafür haften?

Gruß Hansen

31304

Community-Antworten (4)

P
petermännchen

11.02.2025 um 16:59 Uhr

Der Glückliche! ich hab mir mit meinem scharfen Ständer noch nie die Hose aufgerissen.....

G
GabrielBischoff

11.02.2025 um 17:36 Uhr

Ba-dumm-tss!

Das ist jetzt ein bisschen komplizierter. Sind die Beschädigungen "arbeitsadäquat"? Also ist es ein Sachschaden mit dem nach Art und Na­tur des Be­triebs oder der Ar­beit zu rech­nen ist? Verdreckte oder abgenutzte Kleidung fällt da häufig drunter.

Oder ist es ein außergewöhnlicher Schaden, für den § 670 BGB in Frage kommt?

OH
Olav HB

12.02.2025 um 12:40 Uhr

Die grundsätzliche Frage ist, inwiefern hier auch das Thema Arbeitsschutz um de Ecke kommt. Solche Schäden sind nur dann vor Rechnung des AGs wenn dies bei Einhaltung der Schutzvorschriften vermeidbar gewesen wäre. Dann muss der AG bei einer Klage nachweisen, dass er aktiv und passiv die Schutzvorschriften nicht nur kennt, sondern auch aktiv dafür Sorge trägt, dass die eingehalten werden. Hier also die Frage, ob dem AG

  1. bekannt war bzw. hätte bekannt sein können, dass hier eine Verletzungsgefahr vorliegt und
  2. er aktiv darauf hingearbeitet hat, dass solche Unfälle normalerweise nicht passieren können.

Hat der AG also kenntnis davon, dass diese Ständer gefährlich sind und hat er nichts unternommen die Gefahr zu bannen bzw. zu begrenzen, könnte er tatsächlich haftbar sein. Ist dies zum ersten Mal passiert und hat bis jetzt niemanden der denkfähig ist geahnt, dass hier etwas passieren könne, so ist die Haftung ziemlich begrenzt, wenn nicht ausgeschlossen. Wurde der AG allerdings mehrfach nachweisbar darauf hingewiesen, dass es hier eine Verletzungsgefahr gibt und hat er nichts unternommen, wäre er haftbar.

Die Frage die sich aber am Ende stellt ist, ob man für ein Riß in einer Arbeitshose (davon ausgehend, dass dieser kein besonderen Schutzfunktion hat) das Arbeitsverhältnis durch ein Schadensersatzforderung unter Druck setzen möchte.

J
jutti1965

12.02.2025 um 14:05 Uhr

@petermännchen ??????

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